Bava Batra — Blatt 146b
1Sie erwiderte: Wenn mir doch jemand von den Datteln Jeriḥos gäbe, um sie damit zu essen! Hierauf stürzte die Ruine über ihr ein und sie starb. Alsdann entschieden die Weisen: Da er ihr nur deshalb gefolgt war, um sie zu untersuchen, so beerbt er sie nach ihrem Tode nicht.
2KLEINERE GESCHENKE ZUM GEBRAUCHE IM HAUSE IHRES VATERS &C. Rabin der Greis saß vor R. Papa und trug vor: Einerlei ob sie gestorben ist, er gestorben ist, oder er zurückgetreten ist, Geschenke sind zurückzugeben, Speisen und Getränke sind nicht zurückzugeben; ist sie aber zurückgetreten, so ist auch ein Bündel Grünkraut zurückzugeben. R. Hona, Sohn des R. Jehošua͑, sagte: Es ist der niedrigste Fleischpreis zu berechnen. – Was heißt niedrig? – Bis zu einem Drittel.
3WENN EIN STERBENSKRANKER ALL SEINE GÜTER ANDEREN VERSCHRIEBEN UND ETWAS ACKERLAND ZURÜCKBEHALTEN HAT, SO ISTSEINE SCHENKUNG GÜLTIG; HAT ER ABER KEIN STÜCKCHEN ACKERLAND ZURÜCKBEHALTEN, SO IST SEINE SCHENKUNG UNGÜLTIG. WENN DARINNICHT GESCHRIEBEN IST, DASS ER STERBENSKRANK WAR, UND ERSAGT, ER SEI STERBENSKRANK GEWESEN, JENEABER SAGEN, ER SEI GESUNDGEWESEN, SO MUSS ER DEN BEWEIS ERBRINGEN, DASS ER STERBENSKRANK WAR – SO R. MEÍR; DIE WEISEN SAGEN, WER VOM ANDEREN FORDERT, HABE DEN BEWEIS ZU ERBRINGEN.
4GEMARA. Wer ist der Autor, welcher sagt, daß man sich nach der Vermutung richte? R. Naḥman erwiderte: Es ist R. Šimo͑n b. Menasja, denn es wird gelehrt: Wenn sein Sohn nach dem Überseelande verreist war und er, als er gehört hat, sein Sohn sei gestorben, sein ganzes Vermögen einem anderen verschrieben hat, sein Sohn aber darauf zurückkommt, so ist seine Schenkung gültig; R. Šimo͑n b. Menasja sagt, die Schenkung sei nicht gültig, denn hätte er gewußt, daß sein Sohn lebt, so würde er es jenem nicht verschrieben haben.
5R. Šešeth erwiderte: Es ist R. Šimo͑n Šezori, denn es wird gelehrt: Vormals sagten sie, wenn jemand, der in Halseisen hinausgeführt wird, sagt, daß man seiner Frau einen Scheidebrief schreibe, schreibe man ihn und gebe ihr; später sagten sie es auch von einem zur See oder mit einer Karawane Ausreisenden. R. Šimo͑n Šezori sagt dies auch von einem lebensgefährlich [Kranken]. –
6Weshalb addiziert sie R. Naḥman nicht R. Šimo͑n Šezori? – Anders ist es da, wo er ausdrücklich sagt, daß man schreibe. – Weshalb addiziert sie R. Šešeth nicht R. Šimo͑n b. Menasja? – Anders verhält es sich bei einer Vermutung, die offenbar ist. –
7Wer ist der Autor folgender Lehre der Rabbanan: Wenn jemand krank zu Bett lag, und als man ihn fragte, wem sein Vermögen gehören solle, er erwiderte:
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.