Bava Batra — Blatt 147b
1Hinsichtlich des Gebetes des Hochpriesters.
2Raba aber sagte im Namen R. Naḥmans: Die Bestimmung über die Schenkung eines Sterbenskranken ist nur rabbanitisch, denn es wurde berücksichtigt, sein Verstand könnte sich trüben. –
3Kann R. Naḥman dies denn gesagt haben, R. Naḥman sagte ja: Obgleich Šemuél gesagt hat, wenn jemand seinem Nächsten einen Schuldschein verkauft und später [auf die Schuld] verzichtet, sei der Verzicht gültig, und selbst ein Erbe könne verzichten, so pflichtet er dennoch bei, daß, wenn er ihn als Sterbenskranker verschenkt hat, dieser nicht mehr verzichten könne.
4Einleuchtend ist es, daß er nicht mehr verzichten kann, wenn du sagst, es sei eine Bestimmung der Tora, weshalb aber kann er nicht verzichten, wenn du sagst, es sei nur rabbanitisch!? – Es ist keine Bestimmung der Tora, jedoch hat man sie einer der Tora gleichgestellt.
5Raba sagte im Namen R. Naḥmans: Wenn ein Sterbenskranker verfügt hat: jener soll in diesem Hause wohnen, jener soll die Früchte dieser Dattelpalme genießen, so hat er nichts gesagt; nur wenn er gesagt hat: gebt jenem dieses Haus, daß er darin wohne, gebt jenem diese Dattelpalme, daß er ihre Früchte genieße. –
6Demnach wäre R. Naḥman der Ansicht, was bei einem Gesunden gilt, gelte auch bei einem Sterbenskranken, und was bei einem Gesunden nicht gilt, gelte auch bei einem Sterbenskranken nicht, und [dem widersprechend] sagte Raba im Namen R. Naḥmans,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.