Bava Batra — Blatt 149a

1er soll genießen: meinte er, alles soll ihm geschenkt sein, oder aber, er soll davon irgendwie nutznießen? Wie ist es, [wenn er gesagt hat:] er soll es ansehen? Oder: er soll darin stehen? Oder: er soll sich auf diese stützen? – Dies bleibt unentschieden.

2Sie fragten: Wie ist es, wenn er all seine Güter verkauft hat? Zuweilen sagte R. Jehuda im Namen Rabhs, wenn er genesen ist, könne er nicht zurücktreten, und zuweilen sagte R. Jehuda im Namen Rabhs, wenn er genesen ist, könne er zurücktreten. Das ist aber kein Widerspruch; eines von dem Falle, wenn das Geld noch vorhanden ist, und eines von dem Falle, wenn er damit eine Schuld bezahlt hat.

3Sie fragten: Wie ist es, wenn ein Sterbenskranker bekannt hat? – Komm und höre: [Der Proselyt] Isur hatte zwölftausend Zuz bei Raba, und bei seinem Sohne R. Mari war die Schwängerung nicht in Heiligkeit und die Geburt in Heiligkeit erfolgt.

4Da sprach Raba: Auf welche Weise soll R. Mari dieses Geld eignen? Wenn durch Erbschaft, so kann jener nichts vererben; wenn durch Schenkung eines Sterbenskranken, so haben ja die Rabbanan die Schenkung eines Sterbenskranken der Vererbung gleichgestellt, und wo eine Vererbung erfolgen kann, kann auch eine Schenkung erfolgen, wo aber eine Vererbung nicht erfolgen kann, kann auch eine Schenkung nicht erfolgen;

5wenn etwa durch das Ansichziehen, so befindet es sich ja nicht bei ihm; wenn etwa durch Tausch, so wird ja gemünztes Geld nicht durch Tausch geeignet; wenn etwa in Verbindung mit einem Grundstücke, so hat er ja keinen Grundbesitz; und wenn durch das Beisammensein von uns dreien, so werde ich, wenn er mich rufen läßt, nicht hingehen.

6R. Iqa, Sohn des R. Ami, wandte ein: Isur kann ja bekennen, daß dieses Geld R. Mari gehöre, sodann eignet jener es durch die Bekennung!? Inzwischen wurde die Bekennung von Isur ausgestellt. Da zürnte Raba und sprach: Sie belehren die Leute und schädigen mich.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.