Bava Batra — Blatt 149b
1UND FÜR SICH ETWAS LAND ZURÜCKBEHALTEN HAT, SO IST SEINE SCHENKUNG GÜLTIG. Was heißt ‘etwas’? R. Jehuda sagte im Namen Rabhs: Grundbesitz als er für seinen Unterhalt braucht. R. Jirmeja b. Abba sagte: [Auch] Mobilien als er zu seinem Unterhalt braucht.
2R. Zera sagte: Wie vortrefflich sind doch die Lehren dieser Greise! Grundbesitz hat er wohl deshalb [zurückbehalten], damit er, falls er genesen sollte, eine Stütze habe, und ebenso auch Mobilien, damit er, wenn er genesen sollte, eine Stütze habe.
3R. Joseph wandte ein: Wieso vortrefflich, gegen denjenigen, der Mobilien sagt, [ist ja einzuwenden:] wir haben es ja vom Grundbesitze gelernt, und gegen denjenigen, der sagt, als er zu seinem Unterhalte braucht, [ist ja einzuwenden:] es heißt ja ‘etwas’!?
4Abajje erwiderte ihm: Sind denn überall, wo von Immobilien gesprochen wird, nur Immobilien zu verstehen, wir haben ja gelernt: Wenn jemand all seine Güter seinem Sklaven verschrieben hat, so wird er frei; hat er etwas Grundbesitz zurückbehalten, so wird er nicht frei. R. Šimo͑n sagt, er werde in jedem Falle frei, es sei denn, daß er gesagt hat: all meine Güter mit Ausnahme von einem Zehntausendstel sollen diesem meinem Sklaven geschenkt sein.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.