Bava Batra — Blatt 153b
1Da entschied Raba: Er ist ja gestorben und sein Grab beweist dies. Abajje sprach zu ihm: Wenn man bei einem Schiffe, wobei die meisten [Passagiere] ertrinken, die Erschwerungen von Lebenden und die Erschwerungen von Toten auferlegt, um wieviel mehr muß dies bei einem Kranken der Fall sein, wo nach die meisten Kranken am Leben bleiben!?
2R. Hona, Sohn des R. Jehošua͑, sprach: Diese Lehre Rabas vertritt die Ansicht R. Nathans, denn es wird gelehrt: Wer bringt aus dem Besitze von wem? Er bringt es aus ihrem Besitze ohne Beweis, sie aber bringen es aus seinem Besitze nur durch Beweis — so R. Ja͑qob.
3R. Nathan sagt, ist er gesund, habe er den Beweis zu erbringen, daß er sterbenskrank war, und ist er sterbenskrank, so haben sie den Beweis anzutreten, daß er gesund war.
4R. Elea͑zar sagte: Denselben Streit führen sie auch bei der Unreinheit, denn wir haben gelernt: Die Ebene gilt im Sommer hinsichtlich des Šabbathgesetzes als Privatgebiet und hinsichtlich der Unreinheit als öffentliches Gebiet,
5und in der Regenzeit in beiden Beziehungen als Privatgebiet.
6Hierzu sagte Raba: Dies gilt nur von dem Falle, wenn darüber die Regenzeit nicht verstrichen ist, wenn aber die Regenzeit darüber verstrichen ist, so gilt es in beiden Beziehungen als Privatgebiet.
7DIE WEISEN SAGEN, WER VOM ANDEREN FORDERT, HABE DEN BEWEIS ZU ERBRINGEN &C. Wodurch ist der Beweis zu erbringen?
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.