Bava Batra — Blatt 158a
1WENN ÜBER EINEN UND SEINE FRAU DAS HAUS EINGESTÜRZT IST, UND DIE ERBEN DES MANNES SAGEN, DIE FRAU SEI ZUERSTUND NACHHER DER MANN GESTORBEN, UND DIE ERBEN DER FRAU SAGEN, DER MANN SEI ZUERST UND NACHHER DIE FRAU GESTORBEN, SO MÜSSEN SIE,
2WIE DIE SCHULE ŠAMMAJS SAGT, TEILEN; DIE SCHULE HILLELS SAGT, DIE GÜTER VERBLEIBEN BEI IHREM BESITZER; DIE MORGENGABE BLEIBT IM BESITZE DER ERBEN DES MANNES, UND DIE MIT IHR EIN- UND AUSGEHENDEN GÜTERVERBLEIBEN IM BESITZE DER ERBEN DES VATERS.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.