Bava Batra — Blatt 160a

1DIE EINFACHE URKUNDE HAT DIE ZEUGEN AUF DER INNENSEITE UND DIE GEFALTETE HAT DIE ZEUGEN AUF DER RÜCKSEITE.

2WENN BEI EINER EINFACHEN DIE ZEUGEN AUF DER RÜCKSEITE ODER BEI EINER GEFALTETEN DIE ZEUGEN AUF DER INNENSEITE UNTERSCHRIEBEN SIND, SO SIND SIE BEIDE UNGÜLTIG. R. ḤANINA B. GAMLIÉL SAGT, WENN BEI EINER GEFALTETEN DIE ZEUGEN AUF DER INNENSEITE UNTERSCHRIEBEN SIND, SO IST SIE GÜLTIG, WEIL MAN AUS IHR EINE EINFACHE MACHEN KANN. R. ŠIMO͑N B. GAMLIÉL SAGT, ALLES NACH DEM LANDESBRAUCHE.

3BEI EINER EINFACHEN URKUNDE SIND ZWEI ZEUGEN ERFORDERLICH, BEI EINER GEFALTETEN SIND DREI ERFORDERLICH. WENN AUF EINER EINFACHEN NUR EIN ZEUGE UNTERSCHRIEBEN IST, ODER AUF EINER GEFALTETEN NUR ZWEI ZEUGEN UNTERSCHRIEBEN SIND, SO SIND SIE BEIDE UNGÜLTIG.

4GEMARA. Woher dies? R. Ḥanina erwiderte: Die Schrift sagt:Felder für Geld kaufen und Kaufbriefe schreiben und siegeln und Zeugen bekunden lassen. Felder für Geld kaufen und Kaufbriefe schreiben,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.