Bava Batra — Blatt 161a
1und wenn eine Rasur, sei sie ungültig, selbst wenn dies bestätigt ist.
2Aber das, was sie sagten, wenn [in der Urkunde] eine Rasur sich befindet, sei sie ungültig, gilt nur von dem Falle, wenn sie sich auf der Stelle befindet, wo geschrieben war: fest und bleibend, und den Raum einnimmt wie: fest und bleibend. —
3Nach R. Jirmeja b. Abba, welcher sagt, rückwärts von der Schriftseite, (auswärts) gegenüber der Schrift, ist ja zu berücksichtigen, er könnte auf der Innenseite beliebiges zuschreiben und auf der Rückseite noch Zeugen unterschreiben lassen oder sagen, er habe geglaubt, noch andere Zeugen zu finden!? —
4Du glaubst wohl, die Zeugen unterschreiben in derselben Reihenfolge, die Zeugen unterschreiben von unten nach oben. —
5Es ist ja zu berücksichtigen, wenn in der letzten Zeile etwas Nachteiliges geschrieben ist, kann er die letzte Zeile wegschneiden und mit dieser auch [den Namen] ‘Reúben’, und [die Urkunde] ist dann durch ‘Sohn Ja͑qobs, Zeuge’ gültig!? Wir haben nämlich gelernt: [Die Unterschrift] ‘Sohn des N., Zeuge’ ist gültig. —
6Er schreibe ‘Reúben, Sohn’ in einer Zeile und ‘Ja͑qobs, Zeuge’ darüber. —
7Es ist ja zu berücksichtigen, er könnte [die Zeile mit] ‘Reúben, Sohn’ wegschneiden, und die Urkunde ist durch ‘Ja͑qob, Zeuge’ gültig!? Wir haben nämlich gelernt: [Die Unterschrift] ‘N., Zeuge’, ist gültig. —
8Wenn ‘Zeuge’ nicht geschrieben steht.
9Wenn du aber willst, sage ich: tatsächlich, wenn ‘Zeuge’ geschrieben steht, man aber weiß,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.