Bava Batra — Blatt 163a

1diese samt dem Zwischenraume zu verstehen, oder nur diese ohne den Zwischenraum?

2R. Naḥman b. Jiçḥaq erwiderte: Es ist einleuchtend, daß darunter diese samt dem Zwischenraume zu verstehen sind, denn welche Verwendung hätte, wenn man sagen wollte, diese ohne Zwischenraum, eine Zeile ohne Zwischenraum. Vielmehr ist hieraus zu schließen, daß darunter diese samt dem Zwischenraume zu verstehen sind. Schließe hieraus.

3R. Šabthaj sagte im Namen Ḥizqijas: Bei den zwei Zeilen, von welchen sie sprechen, ist die Handschrift des Zeugen und nicht die Handschrift des Schreibers zu verstehen, denn wer fälschen will, geht nicht zum Schreiber, um zu fälschen. —

4Wieviel? R. Jiçḥaq b. Elea͑zar erwiderte im Namen Ḥizqijas: Zum Beispiel laq laqübereinander. Er ist also der Ansicht, zwei Zeilen und vier Zwischenräume.

5R. Ḥija b. Ami erklärte im Namen U͑las: Zum Beispiel I oben und q unten. Er ist also der Ansicht, zwei Zeilen und drei Zwischenräume.

6R. Abahu erklärte: Zum Beispiel ‘Baruq, Sohn Levis’ in einer Zeile. Er ist also der Ansicht, eine Zeile und zwei Zwischenräume.

7Rabh sagte: Dies lehrten sie nur [vom Raume] zwischen den Zeugen und dem Texte, der Raum zwischen den Zeugen und der Bestätigung aber kann auch größer sein, —

8Der Raum zwischen den Zeugen und dem Texte wohl aus dem Grunde, weil er fälschen und beliebiges zuschreiben kann, und die Zeugen sind unterschrieben; aber ebenso kann er ja auch fälschen und zwischen den Zeugen und der Bestätigung beliebiges [zuschreiben] und die Zeugen sind unterschrieben!? —

9Man durchstreiche ihn. — Demnach kann man ja auch den Raum zwischen den Zeugen und dem Texte durchstreichen!? —

10Man würde dann sagen, die Zeugen hätten die Durchstreichung bestätigt. — Ebenso kann man ja auch hinsichtlich des Raumes zwischen den Zeugen und der Bestätigung sagen, das Gericht habe die Durchstreichung beglaubigt!? — Das Gericht beglaubigt nicht die Durchstreichung. —

11Es sollte doch berücksichtigt werden, er könnte den oberen Teil abschneiden, die Durchstreichung ausradieren, da beliebiges hinschreiben und von Zeugen unterschreiben lassen!? Rabh sagte nämlich, wenn der Text der Urkunde und die Zeugenunterschriften auf einer Rasur geschrieben sind, sei [die Urkunde] gültig.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.