Bava Batra — Blatt 164a
1Wenn du aber einwenden wolltest, er könnte einmal radieren und wiederum radieren, so gleicht die einmalige Rasur nicht der zweimaligen.
2Es ist ja aber zu berücksichtigen, er könnte vorher Tinte auf den Raum der Zeugen gießen und sie ausradieren, und wenn er später das andere ausradiert, so ist beides zweimal radiert!?
3Abajje erwiderte: Rabh ist der Ansicht, Zeugen dürfen nur dann auf einer Rasur unterschreiben, wenn die Radierung in ihrer Gegenwart erfolgt ist.
4Man wandte ein: Wenn [der Text] auf dem Papier und die Zeugen auf einer Rasur sich befinden, so ist [die Urkunde] gültig. Es ist ja zu berücksichtigen, er könnte [den Text] ausradieren und beliebiges hinschreiben, sodann befinden sich dieser samt den Zeugen auf einer Rasur!? —
5Sie schreiben wie folgt: wir Zeugen unterschreiben auf einer Rasur, und der Text ist auf dem Papier geschrieben. —
6Wo schreiben sie dies, wenn unten, so kann er es ja wegschneiden, und wenn oben, so kann er es ja ausradieren!? — Sie schreiben dies zwischen den Zeugenunterschriften. —
7Wie ist demnach der Schlußsatz zu erklären: wenn [der Text] auf einer Rasur und die Zeugen auf dem Papier sich befinden, so ist sie ungültig. Weshalb ist sie ungültig, sie können ja auch in diesem Falle schreiben: wir Zeugen unterschreiben auf dem Papier und der Text ist auf einer Rasur geschrieben!?
8Wenn du entgegnen wolltest, er könnte ein zweites Mal radieren, so sagtest du ja, eine zweimalige Rasur gleiche nicht einer einmaligen!? — Dies nur, wenn die Zeugen auf einer Rasur unterschrieben sind, wenn die Zeugen aber nicht auf einer Rasur, sondern auf dem Papier unterschrieben sind, so ist dies nicht kenntlich. —
9Man kann ja irgend eine Rolle holen, auf dieser etwas radieren und vergleichen!? — Die Rasur der einen Rolle gleicht nicht der Rasur der anderen Rolle.
10Man kann ja die Unterschriften der Zeugen bei Gericht beglaubigen, diese ausradieren und vergleichen!? R. Hoša͑ja erwiderte: Die einen Tag alte Rasur gleicht nicht der zwei Tage alten Rasur. —
11Man kann sie ja liegen lassen!? R. Jirmeja erwiderte: Man befürchte einen Irrtum des Gerichtes
12R. ḤANINA B. GAMLIÉL SAGT, WENN BEI EINER GEFALTETEN &C. Rabbi wandte gegen die Worte des R. Ḥanina b. Gamliél ein:
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.