Bava Batra — Blatt 164b

1Das Datum der einen gleicht ja nicht dem Datum der anderen; bei der einfachen zählt man das erste Regierungsjahr als erstes, das zweite Regierungsjahr als zweites, bei der gefalteten dagegen zählt man das erste Regierungsjahr als zweites, und das zweite als drittes.

2Nun kann es vorkommen, daß jemand Geld auf einen gefalteten Schuldschein borgt und es, wenn er grade welches erhält, innerhalb der Frist bezahlt, und [der Gläubiger], wenn jener seinen Schuldschein verlangt, ihm erwidert, er habe ihn verloren, und ihm statt dessen eine Quittung schreibt;

3später aber, wenn die Zahlungsfrist heranreicht, macht er ihn zum einfachen und spricht zu ihm: jetzt erst hast du von mir geborgt!? —

4Er ist der Ansicht, man schreibe keine Quittung. —

5War Rabbi denn in den gefalteten kundig, einst brachte man ja Rabbi eine gefaltete [Urkunde], von der er glaubte, sie sei nachdatiert, und Zonin erwiderte ihm, so sei es Brauch bei diesem Volke, das erste Regierungsjahr werde als zweites und das zweite werde als drittes gezählt!?

6Nachdem er es von Zonin hörte, wußte er es.

7Einst stand in einer Urkunde geschrieben: im Jahre des Archonten N. Da entschied R. Ḥanina, es sei zu untersuchen, in welchem Jahre dieser Archont in das Archonat eingesetzt wurde. —

8Vielleicht hatte er längere Zeit das Archonat inne!? R. Hoša͑ja erwiderte: Bei diesem Volke ist es Brauch, daß man ihn im ersten Jahre Archon, und im zweiten Jahre Digon nennt. —

9Vielleicht hatte man ihn abgesetzt und wiederum eingesetzt!? — Dann nennt man ihn Archon-Digon.

10Die Rabbanan lehrten: [Sagte jemand:] ich will Nazir sein, so ist er es, wie Symmachos sagt, wenn er hen sagte, einmal, wenn digon, zweimal, wenn trigon, dreimal, wenn tetragon, viermal, wenn pentagon, fünfmal.

11Die Rabbanan lehrten: Ein rundes Haus, ein Digon, ein Trigon und ein Pentagon sind nicht durch Aussatz verunreinigungsfähig; ein Tetragon ist durch Aussatz verunreinigungsfähig. —

12Woher dies? — Die Rabbanan lehrten: Oben heißt es Wände [statt] Wand, das sind zwei, und unten heißt es Wände [statt] Wand, das sind zwei, zusammen also vier.

13Einst wurde Rabbi eine gefaltete [Urkunde] vorgelegt; da sprach er: In dieser ist kein Datum vorhanden. Da sprach R. Šimo͑n, der Sohn Rabbis, zu Rabbi: Vielleicht ist es zwischen den Falten versteckt? Da faltete er sie auf und er bemerkte es. Hierauf sah er ihn böse an. Da sprach jener: Nicht ich habe sie geschrieben, R. Jehuda der Schneider hat sie geschrieben. Hierauf erwiderte dieser: Laß diese Lästerung.

14Ein anderes Mal saß er vor ihm und beendigte einen Abschnitt im Buche der Psalmen; da sprach Rabbi: Wie gleichmäßig ist diese Schrift! Jener erwiderte: Nicht ich habe es geschrieben, Jehuda der Schneider hat es geschrieben. Da sprach dieser zu ihm: Laß diese Lästerung. —

15Allerdings war es in jenem Falle eine Lästerung, wieso aber war es in diesem Falle eine Lästerung!? — Wegen einer Lehre R. Dimis, denn R. Dimi, der Bruder R. Saphras, lehrte: Man unterhalte sich nie über das Lob seines Nächsten, denn von der Belobigung kommt man zur Lästerung.

16R. A͑mram sagte im Namen Rabhs: Drei Sünden sind es, denen ein Mensch keinen Tag entgeht: Gedanken der Sünde, Nebengedanken beim Gebete und Verleumdung. — Verleumdung, wie kommst du darauf!? —

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.