Bava Batra — Blatt 165b

1unsere Mišna schwierig!? —

2Folgendes lehrt sie uns: zwei bei einer gefalteten gleichen einem bei einer einfachen; wie diese nach der Tora ungültig ist, ebenso ist auch jene nach der Tora ungültig.

3Dies ist auch zu beweisen, denn die Kollegen ließen R. Jirmeja fragen:

4Werden, wenn ein Zeuge unterschrieben ist und der andere es mündlich bekundet, diese vereinigt?

5Nach dem ersten Autor des R. Jehošua͑ b. Qorḥa ist dies nicht fraglich, denn nach ihm werden auch zwei schriftliche und zwei mündliche Zeugen nicht vereinigt, fraglich ist es nur nach R. Jehošua͑ b. Qorḥa: werden nur zwei schriftliche und zwei mündliche vereinigt, nicht aber ein mündlicher und ein schriftlicher, oder aber gibt es hierbei keinen Unterschied?

6Da ließ er ihnen erwidern: Ich bin nicht würdig, daß ihr die Frage an mich richtet; jedoch neigt die Ansicht eures Schülers dahin, daß sie vereinigt werden.

7Jener entgegnete: Wir haben es wie folgt gelernt: Die Kollegen ließen R. Jirmeja fragen: Darf, wenn von zwei Zeugen einer vor einem Gerichte und der andere vor einem anderen Gerichte Zeugnis abgelegt hat, das eine Gericht zum anderen gehen und sich vereinigen?

8Nach dem ersten Autor des R. Nathan ist dies nicht fraglich, denn nach ihm werden sie nicht vereinigt, auch wenn dies vor einem Gerichte erfolgt ist, fraglich ist es nur nach R. Nathan: werden sie vereinigt nur wenn dies vor einem Gerichte erfolgt ist, nicht aber wenn vor zwei Gerichten, oder gibt es hierbei keinen Unterschied?

9Da ließ er ihnen erwidern: Ich bin nicht würdig, daß ihr die Frage an mich richtet; jedoch neigt die Ansicht eures Schülers dahin, daß sie vereinigt werden.

10Mar b. Ḥija sagte, sie sandten an ihn folgende Frage: Darf, wenn zwei Zeugnis vor einem Gerichte abgelegt haben und dann wiederum Zeugnis vor einem anderen Gerichte abgelegt haben, einer aus diesem Gerichte zu einem aus dem anderen Gerichte kommen und mit ihm vereinigt werden?

11Nach R. Nathan ist dies nicht fraglich, wenn Zeugen vereinigt werden, so können um so mehr Richter vereinigt werden, fraglich ist es nur nach dem ersten Autor R. Nathans: werden nur Zeugen nicht vereinigt, wohl aber werden Richter vereinigt, oder gibt es hierbei keinen Unterschied?

12Da ließ er ihnen erwidern: Ich bin nicht würdig, daß ihr diese Frage an mich richtet; jedoch neigt die Ansicht eures Schülers dahin, daß sie vereinigt werden.

13Rabina sagte, sie sandten an ihn folgende Frage: Ist es nötig, wenn drei [Richter] zusammengetreten sind, um eine Urkunde zu beglaubigen, und einer von ihnen gestorben ist, zu schreiben: wir waren drei beisammen und einer ist nicht mehr da, oder nicht?

14Er ließ ihnen erwidern: Ich bin nicht würdig, daß ihr diese Frage an mich richtet; jedoch neigt die Ansicht eures Schülers dahin, daß sie schreiben müssen: wir waren drei beisammen und einer ist nicht mehr da.

15Dieserhalb nahmen sie R. Jirmeja wiederum ins Lehrhaus auf.

16WENN DARINGESCHRIEBEN STEHT: HUNDERT ZUZ GLEICH ZWANZIG SELA͑, SO ERHÄLT ER NUR ZWANZIG, UND WENN: HUNDERT ZUZ GLEICH DREISSIG SELA͑, SO ERHÄLT ER NUR EINE MINE.

17[STEHT DARIN:] SILBERNE ZUZ, GLEICH … , [DIE ZAHL] VERWISCHT, SO SIND ES NICHT WENIGER ALS ZWEI; WENN: SILBERNE SELAI͑M, GLEICH … , [DIE ZAHL] VERWISCHT, SO SIND ES NICHT WENIGER ALS ZWEI; WENN: DARIKEN, GLEICH … , [DIE ZAHL] VERWISCHT, SO SIND ES NICHT WENIGER ALS ZWEI.

18WENN ES OBEN EINE MINE UND UNTENZWEIHUNDERT [ZUZ], ODER OBEN ZWEIHUNDERT UND UNTEN EINE MINE HEISST, SO RICHTE MAN SICH STETS NACH DEM UNTEREN. WOZU SCHREIBT MAN DEMNACH DAS OBERE? — DAMIT, WENN VOM UNTEREN EIN BUCHSTABE VERWISCHT WIRD, MAN ES AUS DEM OBEREN ENTNEHME.

19GEMARA. Die Rabbanan lehrten: Unter ‘Silber’ ist nicht weniger als ein Silberdenar zu verstehen; unter ‘Denare Silber’ oder ‘Silberdenare’ sind nicht weniger als zwei Denare Silber zu verstehen; unter ‘für Denare Silber’ ist nicht weniger als für zwei Golddenare Silber zu verstehen.

20Der Meister sagte: Unter ‘Silber’ ist nicht weniger als ein Silberdenar zu verstehen. Vielleicht ein Stück Silber!? R. Elea͑zar erwiderte: Wenn es darin Münze heißt. — Vielleicht Scheidemünze!? R. Papa erwiderte: In Orten, wo Scheidemünze in Silber nicht im Verkehr ist.

21Die Rabbanan lehrten: Unter ‘Gold’ ist nicht weniger als ein Golddenar zu verstehen; unter ‘Denare Gold’ oder ‘Golddenare’ sind nicht weniger als zwei Denare Gold zu verstehen; unter ‘für Denare Gold’ ist nicht weniger als für zwei Silberdenare Gold zu verstehen.

22Der Meister sagte: Unter ‘Gold’ ist nicht weniger als ein Golddenar zu verstehen. Vielleicht ein Stück Gold? R. Eleazar erwiderte: Wenn es darin Münze heißt. —

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.