Bava Batra — Blatt 170a

1R. Šimo͑n b. Gamliél ist der Ansicht, Schriftstücke werden durch Übergabe nicht geeignet, und Rabbi ist der Ansicht, Schriftstücke werden durch Übergabe wohl geeignet.

2Abajje sprach zu ihm: Dies widerspricht also dem, was der Meister gesagt hat! Dieser erwiderte: Mag es widersprechen.

3Jener entgegnete: Ich meine es wie folgt: jene Lehre ist nur nach der Auslegung des Meisters zu erklären, somit befindet sich R. Šimo͑n b. Gamliél in einem Widersprüche mit sich selber.

4Vielmehr, erklärte Abajje, handelt es sich hier um den Fall, wenn es sich herausstellt, daß einer von ihnen unzulässig oder verwandt ist,

5und sie führen denselben Streit wie R. Meír und R. Elea͑zar. Rabbi ist der Ansicht, R. Elea͑zars, welcher sagt, die Zeugen der Übergabe erwirken die Scheidung,

6und R. Šimo͑n b. Gamliél ist der Ansicht R. Meírs, welcher sagt, die Zeugen der Unterschrift erwirken die Scheidung. —

7R. Abba sagte ja aber, R. Elea͑zar pflichte bei, daß, wenn [der Scheidebrief] an sich falsch ist, er ungültig sei!?

8Dies ist vielmehr nach R. Abina zu erklären, denn R. Abina sagte: Alle stimmen überein, daß, wenn die Zeugen vernommen worden sind und es sich herausstellte, daß die Zeugenunterschriften falsch sind, er ungültig sei, nach R. Abba, sie streiten nur über eine Urkunde, auf der überhaupt keine Zeugen unterschrieben sind. Rabbi ist der Ansicht R. Elea͑zars, welcher sagt, die Zeugen der Übergabe erwirken die Scheidung, und R. Šimo͑n b. Gamliél ist der Ansicht R. Meírs, welcher sagt, die Zeugen der Unterschrift erwirken die Scheidung.

9Wenn du aber willst, sage ich: sie streiten darüber, ob ein Schein, von dem [der Schuldner] zugibt, ihn geschrieben zu haben, beglaubigt zu werden braucht.

10Rabbi ist der Ansicht, wenn er zugibt, den Schein geschrieben zu haben, brauche er nicht beglaubigt zu werden, und R. Šimo͑n b. Gamliél ist der Ansicht, er müsse wohl beglaubigt werden. —

11Wir wissen ja aber von ihnen, daß sie entgegengesetzter Ansicht sind, denn es wird gelehrt: Wenn zwei einen Schuldschein halten, und der Gläubiger sagt: er gehört mir, ich habe ihn verloren und du hast ihn gefunden, und der Schuldner sagt: er gehörte dir, ich habe ihn dir aber bezahlt, so muß der Schuldschein auf seine Unterschriften beglaubigt werden — so Rabbi; R. Šimo͑n b. Gamliél sagt, sie teilen.

12Dagegen wandten wir ein: Hält denn Rabbi nichts von dem, was wir gelernt haben: Wenn zwei ein Gewand halten und der eine sagt, er habe es gefunden, und der andere sagt, er habe es gefunden, so muß der eine schwören, daß er daran nicht weniger als die Hälfte habe, und der andere ebenfalls schwören, daß er daran nicht weniger als die Hälfte habe, und sie teilen!?

13Und Raba erklärte im Namen R. Naḥmans: Über einen beglaubigten [Schein] streitet niemand, ob zu teilen sei, sie streiten nur über einen nicht beglaubigten. Rabbi ist der Ansicht, obgleich er zugibt, den Schein geschrieben zu haben, müsse er dennoch beglaubigt werden; wenn er ihn beglaubigt, so erhält er die Hälfte, wenn aber nicht, so ist er nichts weiter als ein Stück Papier;

14und R. Šimo͑n b. Gamliél ist der Ansicht, wenn er zugibt, den Schein geschrieben zu haben, brauche er nicht beglaubigt zu werden, und sie teilen!? —

15Wende es um.

16Wenn du aber willst, sage ich: tatsächlich brauchst du es nicht umzuwenden, denn hier streiten sie über den Beweisantritt.

17So forderte einst R. Jiçḥaq b. Joseph Geld von R. Abba, und als er vor R. Jiçḥaq den Schmied kam, sagte er, er habe es ihm vor dem und dem bezahlt. Da sprach R. Jiçḥaq zu ihm: So sollen der und der kommen und es bekunden. Jener entgegnete: Bin ich etwa nicht glaubwürdig, wenn sie nicht kommen, es ist uns ja bekannt, wenn jemand seinem Nächsten Geld vor Zeugen borgt, brauche dieser es ihm nicht vor Zeugen zurückzuzahlen!?

18Dieser erwiderte: In diesem Falle bin ich der Ansicht des Meisters. R. Abba sagte nämlich im Namen des R. Ada b. Ahaba im Namen Rabhs, wenn jemand zu seinem Nächsten sagt, er habe ihm vor dem und dem bezahlt, so müssen diese kommen und es bekunden. — R. Gidel sagte ja aber im Namen Rabhs, die Halakha sei wie R. Šimo͑n b. Gamliél und auch Rabbi sagte ja nur,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.