Bava Batra — Blatt 170b

1daß er seine Worte beweisen müsse!? — Auch ich sage es nur wegen des Beweises.

2WER EINEN TEIL SEINER SCHULD BEZAHLT, KANN, WIE R. JEHUDA SAGT, UMTAUSCHEN; R. JOSE SAGT, JENER SCHREIBE IHM EINE QUITTUNG. R. JEHUDA SPRACH: SOMIT MUSS DIESER SEINE QUITTUNG VOR MÄUSEN HÜTEN! R. JOSE ERWIDERTE IHM: SO IST ES FÜR JENEN BESSER UND SEIN RECHT DARF NICHT GESCHMÄLERT WERDEN.

3GEMARA. R. Hona sagte im Namen Rabhs: Die Halakha ist weder nach R. Jehuda noch nach R. Jose zu entscheiden, vielmehr zerreißt das Gericht den Schuldschein und schreibt ihm einen anderen mit dem ersten Datum.

4R. Naḥman sprach zu R. Hona, manche sagen, R. Jirmeja b. Abba zu R. Hona: Hätte Rabh gehört die Lehre, daß die Zeugen den Schuldschein zerreißen und ihm einen anderen mit dem ersten Datum schreiben, würde er zurückgetreten sein.

5Dieser erwiderte: Er hörte es, und trat nicht zurück.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.