Bava Batra — Blatt 172b

1Da entschied R. Hona: Von dir, auch vom Exilarchen, von dir, auch vom Könige Sapor.

2Hierauf sprach R. Ḥisda zu Rabba: Geh, denke darüber nach, denn abends wird R. Hona dich darüber befragen.

3Da ging er fort, dachte darüber nach und fand folgende Lehre: Wenn in einem Scheidebriefe Zeugen genannt sind, aber kein Datum, so ist er, wie Abba Šaúl sagt, wenn darin geschrieben ist: ich habe mich heute von ihr scheiden lassen, gültig.

4Hieraus ist also zu entnehmen; daß unter ‘heute’ der Tag der Übergabe zu verstehen ist, ebenso ist auch hierbei unter ‘von dir’ der Mann zu verstehen, von dem er vorgelegt wird.

5Abajje sprach zu ihm: Vielleicht ist Abba Šaúl der Ansicht R. Elea͑zars, welcher sagt, die Zeugen der Übergabe erwirken die Scheidung, hierbei aber ist zu berücksichtigen, er könnte jemand entfallen sein!?

6Dieser erwiderte: Das Entfallen berücksichtigen wir nicht. — Woher entnimmst du, daß wir das Entfallen nicht berücksichtigen? —

7Wir haben gelernt: Wenn zwei in einer Stadt wohnen und der eine Joseph ben Šimo͑n heißt und der andere ebenfalls Joseph ben Šimo͑n heißt, so kann keiner von ihnen einen Schuldschein auf den anderen präsentieren, und auch ein anderer kann keinen Schuldschein auf sie präsentieren. Demnach können sie auf einen anderen wohl präsentieren; wieso denn, man sollte doch berücksichtigen, er könnte dem anderen entfallen sein!? Vielmehr ist hieraus zu entnehmen, daß wir das Entfallen nicht berücksichtigen. —

8Und Abajje!? — Bei einem einzelnen ist das Entfallen nicht zu berücksichtigen, bei einer Menge ist das Entfallen wohl zu berücksichtigen. —

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.