Bava Batra — Blatt 175a

1ebenso auch hierbei, man pflegt sich nicht als gesättigt auszugeben!? —

2R. Hona spricht von dem Falle, wenn jener einen Schuldschein hat. —

3Demnach sprechen Rabh und Šemuél von dem Falle, wenn er keinen Schuldschein hat; wieso gebe man ihm dann, wenn er ‘gebt’ gesagt hat, dies ist ja ein mündliches Darlehen, und Rabh und Šemuél sagten ja beide, ein mündliches Darlehen sei weder von den Erben noch von den Käufern einzufordern!?

4Vielmehr, erklärte R. Naḥman, sprechen beide von dem Falle, wenn er einen Schuldschein hat, dennoch besteht hier kein Widerspruch; eines in dem Falle, wenn er beglaubigt ist, und eines in dem Falle, wenn er nicht beglaubigt ist. Wenn er ‘gebt’ gesagt hat, so hat er den Schein beglaubigt, und wenn er nicht ‘gebt’ gesagt hat, so hat er den Schein nicht beglaubigt.

5Rabba sagte: Wenn ein Sterbenskranker gesagt hat, jener habe bei ihm eine Mine, und die Waisen sagen, sie haben sie bezahlt, so sind sie glaubhaft; wenn aber: gebt jenem eine Mine, und die Waisen sagen, sie haben sie bezahlt, so sind sie nicht glaubhaft. —

6Wohin denn! Das Entgegengesetzte ist ja einleuchtend!? Wenn er gesagt hat, man gebe jenem eine Mine, so hat der Vater die Sache festgelegt, und es ist anzunehmen, daß sie sie bezahlt haben, wenn aber: jener hat eine Mine bei mir, so hat der Vater es nicht festgelegt, und es ist anzunehmen, daß sie sie nicht bezahlt haben!? —

7Vielmehr, ist dies gelehrt worden, so wird es wie folgt lauten: Wenn ein Sterbenskranker gesagt hat, jener habe bei ihm eine Mine, und die Waisen sagen, ihr Vater sagte ihnen später, er habe sie bezahlt, so sind sie glaubhaft, weil er sich erinnert haben kann; wenn aber: gebt jenem eine Mine, und die Waisen sagen, ihr Vater sagte ihnen später, er habe sie bezahlt, so sind sie nicht glaubhaft, denn hätte er sie bezahlt, so würde er nicht gesagt haben, daß man sie ihm gebe.

8Raba fragte: Wie ist es, wenn ein Sterbenskranker etwas eingesteht; muß er sagen: ihr seid meine Zeugen, oder braucht er nicht zu sagen: ihr seid meine Zeugen? Muß er sagen: schreibt, oder braucht er nicht zu sagen: schreibt? Scherzt man in der Stunde seines Sterbens oder scherzt man nicht in der Stunde seines Sterbens?

9Nachdem er dies gefragt hatte, entschied er es: niemand scherzt in der Stunde seines Sterbens, und die Worte eines Sterbenskranken gelten als niedergeschrieben und übergeben.

10viii WER SEINEM NÄCHSTEN [GELD] AUF EINEN SCHULDSCHEIN GELIEHEN HAT, KANN ES VON VERÄUSSERTEN GÜTERNEINFORDERN, WENN ABER VOR ZEUGEN, SO KANN ER ES NUR VON FREIEN GÜTERNEINFORDERN.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.