Bava Batra — Blatt 20a

1so sollte es selbst eine Trennung bilden, denn ein Tongefäß ist ja von der Außenseite nicht verunreinigungsfähig!? – Vielmehr, wenn die Mündung sich nach innen befindet. Wenn du aber willst, sage ich: tatsächlich, wenn die Mündung sich nach außen befindet, nur wird hier von einem Metallfasse gesprochen.

2Man wandte ein: Wenn in einem Fenster gepflücktes und niedergelegtes oder von selbst hervorgesproßtes Gras sich befindet, oder Lappen, die keine drei zu drei [Fingerbreiten] haben, oder nachhängende Glieder oder Fleischfetzen von einem [lebenden] Vieh oder Tiere, oder wenn sich da ein Vogel oder ein Nichtjude niedergesetzt hat, oder wenn da ein acht Tage altes Kind, Salz, ein Tongefäß oder eine Torarolle liegt, so reduzieren sie das Fenster; aber Schnee, Hagel, Eis, Reif und Wasser reduzieren das Fenster nicht.

3Gras ist ja für ein Vieh verwendbar!? – Wenn es Aphrazta ist. –

4Das, was selbst hervorgewachsen ist, wird ja fortgenommen, weil es für die Wand schädlich ist!? Rabba erwiderte: Wenn es die Wand einer Ruine ist. R. Papa erklärte: Dies kann auch bei der Wand eines bewohnten [Hauses] vorkommen, wenn es in einer Entfernung von drei Handbreiten ins Fenster hineinwächst. –

5Lappen sind ja zu einem Risse an einem Gewande verwendbar!? – Wenn sie grob sind. – Sie sind ja für einen Bader verwendbar!? – Solche aus Sackzeug. –

6Wieso heißt es demnach: drei zu drei [Fingerbreiten], es sollte ja heißen: vier zu vier [Handbreiten]!? – Wenn sie wie Sackzeug sind. –

7Wieso gilt dies von nachhängenden Gliedern und Fleischfetzen von einem [lebenden] Vieh oder Tiere, es kann ja fortlaufen!? – Wenn es angebunden ist. –

8Man kann es ja schlachten!? – Wenn es ein unreines ist. – Man kann es ja einem Nichtjuden verkaufen!? Wenn es sehr mager ist. – Man kann sie ja abschneiden und Hunden vorwerfen!? – Da dies eine Tierquälerei ist, so tut man dies nicht. –

9Ein Vogel, der im Fenster sitzt, kann ja fortfliegen!? – Wenn er angebunden ist. – Man kann ihn ja schlachten!? – Wenn es ein unreiner ist. – Man kann ihn ja einem Nichtjuden verkaufen!? – Wenn es ein Qalnitha ist. –

10Man kann ihn ja einem Kinde geben!? – Wenn er kratzt. – Ein Qalnitha kratzt ja nicht!? – Wenn er einem Qalnitha ähnlich ist. –

11Ein Nichtjude, der am Fenster sitzt, kann ja aufstehen und fortgehen!? – Wenn er gefesselt ist. – Sein Genosse kann ja kommen und ihn befreien!? – Wenn er aussätzig ist. – Sein aussätziger Genosse kann ja kommen und ihn befreien!? – Vielmehr, ein von der Regierung gefesselter. –

12Ein Kind von acht Tagen, das im Fenster liegt, kann ja die Mutter forttragen!? – Am Šabbath, und es wird gelehrt, ein acht Tage altes Kind gleiche einem Steine und man dürfe es am Šabbath nicht umhertragen, wohl aber dürfe die Mutter, wegen der Lebensgefahr, sich über dieses niederbeugen und es säugen. –

13Salz ist ja brauchbar!? – Wenn es bitter ist. – Es ist ja für Häute brauchbar!? – Wenn Dornen darin sind. –

14Es ist ja für die Wand schädlich und wird entfernt!? – Wenn es sich auf einer Scherbe befindet. – Soll doch die Scherbe selber als Trennung gelten!? –

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.