Bava Batra — Blatt 21a
1der Schlußsatz spricht von Schulkindern, und zwar nach der Bestimmung des R. Jehošua͑ b. Gamla.
2R. Jehuda sagte nämlich im Namen Rabhs: Wahrlich, es sei jenes Mannes, namens R. Jehošua͑ b. Gamla, zum Guten gedacht, denn wenn nicht er, würde die Tora in Jisraél in Vergessenheit geraten sein. Anfangs pflegte nämlich, wer einen Vater hatte, von ihm in der Tora unterrichtet zu werden, und wer keinen Vater hatte, lernte die Tora nicht. Sie folgerten dies aus dem Schriftverse:ihr sollt sie lehren: ihr selber sollt sie lehren.
3Später aber ordnete man an, in Jerušalem Kinderlehrer anzustellen. Dies eruierten sie aus folgendem Schriftverse: denn aus Çijon wird die Lehre ausgehen. Aber immer noch pflegte den, der einen Vater hatte, dieser hinzubringen und lehren zu lassen, wer aber keinen Vater hatte, kam nicht hin und lernte auch nichts; da ordnete man an, solche in jedem Bezirke anzustellen. Man führte ihnen [die Kinder im Alter] von sechzehn oder siebzehn Jahren zu,
4wenn aber der Lehrer über einen in Zorn geriet, schlug er aus und lief fort. Alsdann trat R. Jehošua͑ b. Gamla auf und ordnete an, daß man Kinderlehrer in jeder Provinz und in jeder Stadt anstelle, denen man [die Kinder im Alter] von sechs oder sieben Jahren zuführe.
5Rabh sprach zu R. Šemuél b. Šilath: Unter sechs Jahren nimm keinen [Schüler] auf, von diesem [Alter] an nimm ihn auf und stopfe in ihn wie in einen Ochsen. Ferner sagte Rabh zu R. Šemuél b. Šilath: Wenn du ein Kind züchtigst, so züchtige es nur mit einem Schuhriemen; wenn es dann lernt, so ist es recht, wenn aber nicht, so mag es den anderen zur Gesellschaft dienen.
6Man wandte ein: Wenn einer von den Bewohnern des Hofes Wundarzt, Bader, Walker oder Kinderlehrer werden will, so können es ihm die übrigen Bewohner des Hofes verwehren!? – Hier wird von nichtjüdischen Kindern gesprochen. –
7Komm und höre: Wenn zwei in einem Hofe wohnen und einer von ihnen Wundarzt, Bader, Walker und Kinderlehrer werden will, so kann der andere es ihm verwehren!? – Hier wird ebenfalls von nichtjüdischen Kindern gesprochen. –
8Komm und höre: Wenn jemand in einem gemeinsamen Hofe ein Haus hat, so darf er es weder an einen Wundarzt noch an einen Bader noch an einen Walker noch an einen jüdischen Schriftkundigen noch an einen aramäischen Schriftkundigen vermieten!? – Hier wird von einem städtischen Schriftkundigen gesprochen.
9Raba sagte: Seit der Verordnung des R. Jehošua͑ b. Gamla bringe man kein Kind aus einer Stadt nach einer anderen, wohl aber bringe man es aus einem Lehrhause nach einem anderen. Sind sie aber durch einen Strom getrennt, so bringe man es nicht; ist aber eine Brücke vorhanden, so bringe man es; wenn aber nur ein Steg, so bringe man es nicht.
10Ferner sagte Raba: Die Anzahl der Kinder bei einem Lehrer beträgt fünfundzwanzig, sind es fünfzig, so stelle man zwei an; sind es vierzig, so stelle man einen Gehilfen an, und man gewähre ihm eine Unterstützung von städtischen [Mitteln].
11Ferner sagte Raba: Wenn ein Kinderlehrer [nur mäßig] lehrt und ein anderer besser lehrt, so setze man jenen nicht ab, denn der andere könnte dann lässig werden. R. Dimi aus Nehardea͑ sagte: Er würde dann um so besser lehren, denn die Eifersucht der Lehrer mehrt die Weisheit.
12Ferner sagte Raba: Wenn von zwei Kinderlehrern einer [viel] unterrichtet, aber nicht gründlich ist, und einer gründlich ist, aber nicht [viel] lehrt, so stelle man den an, der [viel] lehrt und nicht gründlich ist, denn ein Fehler verliert sich von selbst. R. Dimi aus Nehardea͑ aber sagte, man stelle den an, der gründlich ist und nicht [viel] lehrt, denn ein Fehler, der einmal da ist, erhält sich.
13So heißt es:denn sechs Monate verweilten da Joab und ganz Jisraél, bis er jeden Mann in Edom ausgerottet hatte. Als er zu David kam, fragte er ihn:
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.