Bava Batra — Blatt 24a

1wenn es auf einem Wege zwischen Weinbergen gefunden wurde; dieses kann nicht von anderwärts gekommen sein, denn auch was hüpfen kann, tut dies nur dann, wenn es sich umwenden und sein Nest sehen kann, sonst aber nicht.

2Abajje sagte: Auch wir haben demgemäß gelernt: Wenn über das Blut, das im Eingange bemerkt wird, ein Zweifel obwaltet, so ist es unrein, denn es ist anzunehmen, daß es aus dem Eierstocke herrührt. Obgleich doch der Oberteil näher ist.

3Raba entgegnete ihm: Von dem Falle, wo Mehrheit und Häufigkeit zu berücksichtigen sind, ist nichts zu beweisen; über einen solchen Fall streitet niemand.

4R. Ḥija lehrte nämlich: Wegen des im Eingange bemerkten Blutes ist man wegen Eintretens in den Tempel schuldig, und man verbrennt dessentwegen die Hebe.

5Raba sagte: Aus der Lehre R. Ḥijas ist dreierlei zu entnehmen; es ist zu entnehmen, daß man sich bei Mehrheit und Nähe nach der Mehrheit richte; es ist zu entnehmen, daß die Mehrheit eine Norm der Tora ist; und es ist zu entnehmen, daß die Lehre R. Zeras Geltung habe.

6R. Zera lehrte nämlich: Obgleich die Türen in der Provinz geschlossen sind.

7Bei einem Weibe verhält es sich ja ebenso wie bei geschlossenen Türen in der Provinz, dennoch richtet man sich nach der Mehrheit. –

8Aber Raba ist es ja selber, welcher sagte, wenn Mehrheit und Häufigkeit zu berücksichtigen sind, streite niemand!? – Raba ist von jener Lehre abgekommen.

9Es wurde gelehrt: Wenn ein Faß [Wein] auf einem Strome schwimmt, so ist es, wie Rabh sagt, wenn es in einer Stadt gefunden wird, in der die Mehrheit aus Jisraéliten besteht, [zum Genusse] erlaubt, und wenn in einer Stadt, in der die Mehrheit aus Nichtjuden besteht, verboten; Šemuél aber sagt, selbst wenn in einer Stadt, in der die Mehrheit aus Jisraéliten besteht, sei es verboten, denn es kann aus Ihideqara gekommen sein.

10Es wäre anzunehmen, daß sie über die Lehre R. Ḥaninas streiten, einer hält von der Lehre R. Ḥaninas, und einer hält nichts von der Lehre R. Ḥaninas. –

11Nein, alle halten sie von der Lehre R. Ḥaninas, und ihr Streit besteht in folgendem: einer ist der Ansicht, wenn man sagen wollte, es komme aus Ihideqara, so müßte es durch die Krümmungen und die Schmelzungen untergegangen sein, und einer ist der Ansicht, es sei durch die reißende Strömung herangekommen.

12Einst wurde ein Krug Wein in einem Garten von Ungeweihtem gefunden, und Rabina erlaubte ihn [zum Genusse]. Wohl aus dem Grunde, weil er der Ansicht R. Ḥaninas war!? –

13Anders verhielt es sich in diesem Falle; wenn er aus diesem [Garten] gestohlen worden wäre, würde er nicht in diesem verwahrt worden sein. Dies gilt jedoch nur vom Weine, Trauben aber verwahrt man wohl.

14Einst wurden Schläuche mit Wein zwischen Weinstöcken gefunden, und Raba erlaubte sie [zum Genusse]. Es wäre also anzunehmen, daß er nichts von der Lehre R. Ḥaninas halte? – Anders verhielt es sich hierbei, wo die meisten

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.