Bava Batra — Blatt 24b

1Weinküfer Jisraéliten waren. Dies gilt jedoch nur von großen, kleine aber können von den Durchreisenden verloren worden sein. Wenn aber auch große sich unter ihnen befinden, so können jene als Gegenlast hingelegt worden sein.

2MAN ENTFERNE EINEN BAUM FÜNFUNDZWANZIG ELLEN VON DER STADT, EINEN JOHANNISBROTBAUM ODER EINE SYKOMOREFÜNFZIG ELLEN. ABBA ŠAÚL SAGT: JEDEN LEEREN BAUMFÜNFZIG ELLEN. WAR DIE STADT FRÜHER DA, SO FÄLLE MAN IHN UND ERSETZE DEN WERT NICHT; WAR DER BAUM FRÜHER DA, SO FÄLLE MAN IHN UND ERSETZE DEN WERT; IST ES ZWEIFELHAFT, WER VON BEIDEN FRÜHER DA WAR, SO FÄLLE MAN IHN UND ERSETZE DEN WERT NICHT.

3GEMARA. Aus welchem Grunde? U͑la erwiderte: Wegen der Verschönerung der Stadt. – Es sollte doch der Umstand ausreichen, daß man ein Feld nicht zum Vorplatze und einen Vorplatz nicht zum Felde machen dürfe!? –

4Dies ist wegen der Ansicht R. Elea͑zars nötig, welcher sagt, man dürfe ein Feld zum Vorplatze und einen Vorplatz zum Felde machen; hierbei aber ist dies verboten wegen der Verschönerung der Stadt.

5Und selbst nach den Rabbanan, welche sagen, man dürfe ein Feld nicht zum Vorplatze und einen Vorplatz nicht zum Felde machen, gilt dies nur von Saaten, nicht aber von Bäumen; hierbei aber ist dies verboten, wegen der Verschönerung der Stadt. –

6Woher entnimmst du, daß zwischen Saaten und Bäumen zu unterscheiden sei? – Es wird gelehrt: Wenn ein umzäuntes Gehege von mehr als zwei Seáflächen, das der Wohnung angeschlossen wurde,

7in seiner größeren Hälfte besäet wird, so gleicht es einem Garten, und [das Umhertragen] ist in diesem verboten, und wenn es in einer größeren Hälfte [mit Bäumen] bepflanzt wird, so gleicht es einem Vorhofe, und [das Umhertragen] ist in diesem erlaubt.

8WAR DIE STADT FRÜHER DA, SO FÄLLE MAN IHN UND ERSETZE DEN WERT NICHT &C. Weshalb heißt es hinsichtlich einer Zisterne, daß man [den Baum] fälle und den Wert ersetze, und hierbei, daß man ihn fälle und den Wert nicht ersetze!?

9R. Kahana erwiderte: Ein gemeinsamer Topf ist nicht warm und nicht kalt. –

10Was ist dies denn für ein Einwand, vielleicht ist zwischen der Schädigung des Publikums und der Schädigung eines Privaten zu unterscheiden!? –

11Vielmehr, wenn die Erklärung R. Kahanas gelehrt worden ist, so wird sie sich auf den Schlußsatz beziehen: war der Baum früher da, so fälle man ihn und ersetze den Wert. Sollte er doch sagen können: zahlt mir zuerst den Ersatz, nachher werde ich ihn fällen!? R. Kahana erwiderte: Ein gemeinsamer Topf ist nicht warm und nicht kalt.

12IST ES ZWEIFELHAFT, WER VON BEIDEN FRÜHER DA WAR, SO FÄLLE MAN IHN UND ERSETZE DEN WERT NICHT. Womit ist es hierbei anders als bei einer Zisterne, hinsichtlich welcher du sagst, daß man ihn nicht fälle!? –

13Da, wo [der Baum], wenn dies entschieden ist, nicht zu fällen ist, verlangt man in einem Zweifel [vom Eigentümer] nicht, daß er ihn fälle, hierbei aber, wo er auf jeden Fall zu fällen ist, verlangt man von ihm, daß er ihn auch im Falle des Zweifels fälle, und wenn er Ersatz beansprucht, sage man zu ihm: erbringe den Beweis, so erhältst du ihn.

14MAN ENTFERNE EINE PERMANENTE TENNEFÜNFZIG ELLEN VON DER STADT. AUF EIGENEM GEBIETE DARF MAN EINE PERMANENTE TENNE NUR DANN ERRICHTEN, WENN FÜNFZIG ELLEN NACH JEDER RICHTUNG IHM GEHÖREN. MAN ENTFERNE SIE VON DEN PFLANZUNGEN UND DEM ACKER EINES ANDEREN SOVIEL, DASS SIE KEINEN SCHADEN ANRICHTE.

15GEMARA. Wodurch unterscheidet sich der Anfangsatz vom Schlußsatze? Abajje erwiderte: Der Schlußsatz spricht von einer provisorischen Tenne. –

16Welche heißt eine provisorische Tenne? R. Jose b. Ḥanina erwiderte: Wenn ohne Wurfschaufel geworfelt wird.

17R. Aši erklärte: Dies ist eine Begründung: eine permanente Tenne muß man aus dem Grunde fünfzig Ellen von der Stadt entfernen, damit kein Schaden angerichtet werde.

18Man wandte ein: Man entferne eine permanente Tenne fünfzig Ellen von der Stadt, und wie man sie von einer Stadt fünfzig Ellen entfernen muß, so muß man sie auch von den Kürbissen. den Gurken, den Pflanzungen und dem Acker eines anderen fünfzig Ellen entfernen, damit sie keinen Schaden anrichte. Richtig ist dies nach R. Aši, aber gegen Abajje ist ja einzuwenden:

19einleuchtend ist dies von Gurken und Kürbissen, denn [die Spreu] legt sich auf die Blüten und macht sie verdorren, weshalb aber vom Acker!? R. Abba b. Zabda, nach anderen R. Abba b. Zuṭra, erwiderte:

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.