Bava Batra — Blatt 31b
1aber ist etwa auch das Zeugnis hinsichtlich der Vorfahren bestritten worden!? –
2Es wäre anzunehmen, daß Raba und R. Naḥman denselben Streit führen wie R. Hona und R. Ḥisda.
3Es wurde nämlich gelehrt: Wenn zwei Zeugenpartien einander widersprechen, so darf, wie R. Hona sagt, die eine besonders Zeugnis ablegen und die andere besonders Zeugnis ablegen. R. Ḥisda aber sagt, was sollen mir lügnerische Zeugen. Es wäre also anzunehmen, daß R. Naḥman der Ansicht R. Honas und Raba der Ansicht R. Ḥisdas ist. –
4Über R. Ḥisda streiten sie entschieden nicht, sie streiten nur über R. Hona; R. Naḥman ist entschieden der Ansicht R. Honas, aber auch Raba [kann erwidern]: R. Hona sagt es nur von einer anderen Aussage, nicht aber von derselben Aussage.
5Später brachte [der andere] Zeugen, daß es seinen Vorfahren gehörte. Da sprach R. Naḥman: Wir haben es jenem zugesprochen und wir nehmen es ihm ab; Herabsetzung des Gerichtes berücksichtigen wir nicht.
6Raba, nach anderen R. Zee͑ra, wandte ein: Wenn zwei bekunden, er sei gestorben, und zwei bekunden, er sei nicht gestorben, oder zwei bekunden, sie sei geschieden, und zwei bekunden, sie sei nicht geschieden, so darf sie nicht heiraten; hat sie geheiratet, so ist sie nicht zu entfernen. R. Menaḥem b. R. Jose sagt, sie sei zu entfernen.
7R. Menaḥem b. R. Jose sprach: Nur in dem Falle, wenn zuerst die Zeugen gekommen sind und sie nachher geheiratet hat, sage ich, sie sei zu entfernen, wenn sie aber zuerst geheiratet hat und die Zeugen nachher gekommen sind, so ist sie nicht zu entfernen.
8Dieser erwiderte: Ich wollte eine Entscheidung treffen, du aber hast einen Einwand gegen mich erhoben, und ebenso hat R. Hamnuna aus Sura einen Einwand gegen mich erhoben; wir können also keine Entscheidung treffen.
9Hierauf ging er hinaus und traf eine Entscheidung. Wer dies sah, glaubte, dies sei ein Irrtum von ihm; das war es aber nicht, vielmehr hing er an festen Seilen.
10Wir haben nämlich gelernt: R. Jehuda sagte: Auf die Aussage eines Zeugen erhebe man nicht in den Priesterstand. R. Ele͑azar sagte: Nur dann, wenn dagegen Anfechtung erhoben wird, wenn aber dagegen keine Anfechtung erhoben wird, erhebe man auch auf die Aussage eines Zeugen hin in den Priesterstand. R. Šimo͑n b. Gamliél sagte im Namen R. Šimo͑ns, des Sohnes des Priestervorstehers, man erhebe auf die Aussage eines Zeugen in den Priesterstand.
11R. Šimo͑n b. Gamliél sagt ja dasselbe, was der erste Autor!? Wolltest du erwidern, ein Unterschied bestehe zwischen ihnen hinsichtlich der Anfechtung eines einzelnen, R. Elea͑zar sei der Ansicht, es genüge die Anfechtung eines einzelnen,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.