Bava Batra — Blatt 32a
1und R. Šimo͑n b. Gamliél sei der Ansicht, es sei die Anfechtung von zweien erforderlich, so sagte ja R. Joḥanan, eine solche müsse durch mindestens zwei erfolgen.
2Vielmehr ist hier die Anfechtung durch zwei zu verstehen, und zwar handelt es sich um den Fall, wenn der Vater von diesem als Priester galt und über ihn ein Ruf ausging, daß er der Sohn einer Geschiedenen oder Ḥaluça sei, und man ihn ausgestoßen hat, dann aber ein Zeuge gekommen ist und bekundet hat, daß er [makelloser] Priester sei, und man ihn erhoben hat,
3darauf zwei gekommen sind und bekundet haben, daß er der Sohn einer Geschiedenen oder Ḥaluça sei, und man ihn ausgestoßen hat, und darauf ein Zeuge kommt und bekundet, daß er Priester sei. Alle sind der Ansicht, die Zeugenaussagen werden vereinigt,
4und sie streiten, ob eine Herabsetzung des Gerichtes zu berücksichtigen sei. R. Elea͑zar ist der Ansicht, da man ihn einmal ausgestoßen hat, erhebe man ihn nicht mehr, weil man eine Herabsetzung des Gerichtes berücksichtige, und R. Šimo͑n b. Gamliél ist der Ansicht, wir haben ihn ausgestoßen und wir erheben ihn, und man berücksichtige keine Herabsetzung des Gerichtes.
5R. Aši wandte ein: Wozu wird dies demnach vom einzelnen gelehrt, dies sollte doch auch von zweien gelten!? Vielmehr, erklärte R. Aši, sind alle der Ansicht, eine Herabsetzung des Gerichtes sei nicht zu berücksichtigen, und sie streiten über die Vereinigung der Zeugenaussagen. Sie führen denselben Streit wie die Autoren der folgenden Lehre:
6Ihre Aussagen werden nur dann vereinigt, wenn sie es gleichzeitig gesehen haben; R. Jehošua͑ b. Qorḥa sagt, auch wenn nacheinander. Ihre Aussage vor Gericht ist nur dann entscheidend, wenn beide gleichzeitig bekunden; R. Nathan sagt, man dürfe heute die Worte des einen hören, und wenn der andere am folgenden Tage kommt, seine Worte hören.
7Einst sagte jemand zu seinem Nächsten: Was suchst du auf diesem Grundstücke? Dieser erwiderte: Ich habe es von dir gekauft, und hier ist der [Kauf]schein.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.