Bava Batra — Blatt 32b

1Jener entgegnete: Der Schein ist gefälscht. Hierauf bückte sich der andere zu Rabba und raunte ihm zu: Allerdings ist der Schein gefälscht, ich hatte aber einen echten Schein, der verloren ging, und nahm diesen, damit ich etwas in der Hand habe.

2Hierauf entschied Rabba: Er hat keinen Grund zu lügen, denn wenn er wollte, könnte er dabei bleiben, daß der Schein echt ist. R. Joseph sprach zu ihm: Du stützt dich wohl auf den Schein, und der Schein ist nichts weiter als ein Fetzen.

3Einst sagte jemand zu seinem Nächsten: Gib mir die hundert Zuz, die ich von dir zu erhalten habe, und da ist dein Schein. Dieser erwiderte: Der Schein ist gefälscht. Hierauf bückte sich der andere zu Rabba und raunte ihm zu: Allerdings ist der Schein gefälscht, ich hatte aber einen echten Schein, der verloren ging, und nahm diesen, damit ich etwas in der Hand habe.

4Da entschied Rabba: Er hat keine Ursache zu lügen, denn wenn er wollte, könnte er dabei verbleiben, daß der Schein echt ist. R. Joseph sprach zu ihm: Du stützt dich wohl auf den Schein, und der Schein ist nichts weiter als ein Fetzen.

5R. Idi b. Abin sagte: Die Halakha ist beim Grundstücke wie Rabba und beim Gelde wie R. Joseph. Die Halakha ist beim Grundstücke wie Rabba, denn das Grundstück verbleibe im Besitze, in dem es sich befindet; und die Halakha ist beim Gelde wie R. Joseph, denn das Geld verbleibe ebenfalls im Besitze, in dem es sich befindet.

6Einst sagte ein Bürge zum Schuldner: Gib mir die hundert Zuz, die ich für dich an den Gläubiger gezahlt habe, und da ist dein Schein. Dieser erwiderte: Habe ich sie dir etwa nicht bereits bezahlt? Jener entgegnete: Hast du sie etwa nicht von mir zurückgenommen?

7Da ließ R. Idi b. Abin Abajje fragen: Wie ist es in einem solchen Falle? Abajje ließ ihm erwidern: Was ist ihm da fraglich, er selbst sagte ja, die Halakha sei beim Grundstücke wie Rabba und beim Gelde wie R. Joseph; das Geld verbleibe da, wo es sich befindet.

8Dies jedoch nur dann, wenn er ihm erwidert: du hast sie von mir zurückgeborgt, wenn er ihm aber erwidert: ich habe sie dir zurückgegeben, weil sie abgerieben und rot waren, so besteht noch die Rechtskraft des Schuldscheines.

9Einst ging über Raba b. Šaršum ein Ruf aus, daß er Grundstücke der Waisen aufzehre. Da sprach Abajje zu ihm: Erzähle mir doch, wie die Sache sich verhält. Dieser erwiderte: Ich erhielt vom Vater der Waisen ein Grundstück als Pfand, und außerdem hatte ich

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.