Bava Batra — Blatt 33a

1noch anderes Geld bei ihm, und nachdem ich es die Jahre der Verpfändung genießbraucht hatte,

2dachte ich: gebe ich den Waisen das Grundstück zurück und sage zu ihnen, daß ich noch anderes Geld bei ihrem Vater habe, so sagen die Rabbanan, wer eine Schuld vom Vermögen der Waisen einfordern will, könne sie nur gegen Eid einfordern; lieber will ich den Verpfändungschein verstecken und [das Grundstück] noch weiter im Betrage meines Geldes nießbrauchen. Da ich glaubhaft wäre, wenn ich gesagt hätte, es sei durch Kauf in meinen Besitz gekommen, so bin ich auch glaubhaft, wenn ich sage, ich habe bei euch Geld.

3Da sprach jener zu ihm: Du könntest nicht sagen, es sei durch Kauf in deinen Besitz gekommen, denn es ist bekannt, daß es den Waisen gehört; geh und gib es ihnen zurück, und wenn die Waisen groß sind, verklage sie.

4Ein Verwandter des R. Idi b. Abin starb und hinterließ eine Dattelpalme; R. Idi b. Abin sagte, er sei näher verwandt, und ein anderer sagte, er sei näher verwandt. Später gestand jener ein, daß [R. Idi] näher verwandt sei. Da sprach sie ihm R. Ḥisda zu.

5Hierauf verlangte er, daß jener ihm auch die Früchte zurückerstatte, die er seit jenem Tage bis dann genossen hatte. Da sprach dieser: Der ist es, von dem man sagt, er sei ein bedeutender Mann!? Der Meister beruft sich ja auf jenen, und jener sagte, er sei näher verwandt. Abajje und Raba sind nicht der Ansicht R. Ḥisdas,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.