Bava Batra — Blatt 33b

1denn da er es einmal eingestanden hat, hat er es eingestanden.

2Über den Fall, wenn einer sagt, es gehörte seinen Vorfahren, und der andere sagt, es gehörte seinen Vorfahren, und der eine Zeugen bringt, daß es seinen Vorfahren gehörte, und der andere Zeugen bringt, daß er es die Ersitzungsjahre genießbraucht habe,

3sagte R. Ḥisda, er habe keinen Grund zu lügen, denn wenn er wollte, könnte er sagen: ich habe es von dir gekauft und die Ersitzungsjahre genießbraucht. Abajje und Raba sind nicht der Ansicht R. Ḥisdas, denn wo Zeugen vorhanden sind, sagen wir nicht, er habe keinen Grund zu lügen.

4Einst sagte jemand zu seinem Nächsten: Was suchst du auf diesem Grundstücke? Dieser erwiderte: Ich habe es von dir gekauft und die Ersitzungsjahre genießbraucht. Hierauf brachte er Zeugen, daß er es zwei Jahre genießbraucht habe. Da entschied R. Naḥman, er müsse das Grundstück samt den Früchten zurückgeben.

5R. Zebid sagte: Wenn er aber einwendet und sagt, er habe den Besitz zum Nießbrauch der Früchte angetreten, so ist er glaubhaft. R. Jehuda sagte, wer eine Sichel und einen Strick hält und sagt, er wolle gehen und die Dattelpalme von jenem pflücken, denn er habe sie von jenem gekauft, sei glaubhaft, weil niemand so unverschämt ist, eine fremde Dattelpalme zu pflücken, ebenso ist auch hierbei niemand so unverschämt, fremde Früchte zu genießen. –

6Demnach sollte dies auch vom Grundstücke selbst gelten!? – Bei einem Grundstücke kann man von ihm verlangen, daß er den [Kauf]schein vorzeige. – Demnach sollte dies auch von den Früchten gelten!? – Für Früchte pflegen die Leute keinen [Kauf]schein [zu schreiben].

7Einst sagte jemand zu seinem Nächsten: Was suchst du auf diesem Grundstücke? Dieser erwiderte: Ich habe es von dir gekauft und die Ersitzungsjahre genießbraucht. Hierauf brachte er einen Zeugen, daß er es drei Jahre genießbraucht habe. Da wollten die Jünger vor Abajje sagen, dies gleiche dem Falle vom Barren R. Abbas.

8Einst entriß nämlich jemand seinem Nächsten einen Barren. Da kam die Sache vor R. Ami, vor dem R. Abba saß, und jener brachte einen Zeugen, daß er ihn ihm entrissen habe. Der andere erwiderte: Freilich habe ich ihn ihm entrissen, er gehört aber mir. Da sprach R. Ami:

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.