Bava Batra — Blatt 37b

1die den Boden abmagern, läßt man etwas zurück, denn wenn dies nicht der Fall wäre, so könnte jener sagen: entwurzle deine Bäume und gehe.

2Wenn er aber die Bäume verkauft und den Boden für sich behalten hat, so besteht darüber ein Streit zwischen R. A͑qiba und den Rabbanan; nach R. A͑qiba, welcher sagt, wer etwas verkauft, verkaufe es mit gönnendem Auge, erhält er, und nach den Rabbanan erhält er nichts.

3Nach R. A͑qiba erhält er, denn selbst nach R. Zebid, welcher sagt, er erhalte nichts, gilt dies nur von zwei Käufern, denn der eine kann zum anderen sagen: wie ich nichts von den Bäumen erhalte, so erhältst du auch nichts vom Boden, hierbei aber verkaufte er es mit gönnendem Auge.

4Nach den Rabbanan erhält er nichts, denn selbst nach R. Papa, welcher sagt, er erhalte wohl, gilt dies nur von zwei Käufern, denn der eine kann zum anderen sagen: wie er dir mit gönnendem Auge [verkauft] hat, ebenso hat er auch mir mit gönnendem Auge [verkauft], hierbei aber hat er es mit mißgönnendem Auge verkauft.

5Die Nehardee͑nser sagten: Hat er sie zusammengedrängt genießbraucht, so erfolgt keine Ersitzung. Raba wandte ein: Wodurch eignet man demnach ein Futtergrasfeld!? Vielmehr, sagte Raba, hat man sie zusammengedrängt verkauft, so erhält [der Käufer] nichts vom Boden.

6R. Zera sagte: Hierüber streiten Tannaim: Ein Weinberg, der in [Zwischenräumen von] weniger als vier Ellen gepflanzt ist, ist, wie R. Šimo͑n sagt, kein Weinberg; die Weisen sagen, er sei wohl ein Weinberg, denn man betrachte die zwischenliegenden [Stöcke] als nicht vorhanden.

7Die Nehardee͑nser sagten: Wenn jemand an seinen Nächsten eine Dattelpalme verkauft, so eignet dieser [den Boden] von der Basis bis zum, Abgrunde.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.