Bava Batra — Blatt 39a

1und morgen will ich ihn vor Gericht fordern, so ist dies ein Einspruch. –

2Wie ist es, wenn er gesagt hat: ihr sollt es jenem nicht sagen? R. Zebid erwiderte: Er hat ja gesagt, daß sie es ihm nicht sagen sollen. R. Papa erwiderte: Er sagte nur, daß sie es jenem nicht sagen, wohl aber sollten sie es anderen sagen, und dein Freund hat einen Freund, und der Freund deines Freundes hat einen Freund. –

3Wie ist es, wenn sie zu ihm gesagt haben: wir werden es jenem nicht sagen? R. Zebid erwiderte: Sie sagten ihm ja, daß sie es jenem nicht sagen werden. R. Papa erwiderte: Wir werden es jenem nicht sagen, wohl aber anderen, und dein Freund hat einen Freund, und der Freund deines Freundes hat einen Freund. –

4Wie ist es, wenn er zu ihnen gesagt hat, daß sie darüber nicht sprechen sollen? R. Zebid erwiderte: Er sagte ja, daß sie darüber nicht sprechen sollen. – Wie ist es, wenn sie zu ihm gesagt haben, daß sie darüber nicht sprechen werden? R. Papa erwiderte: Sie sagten ihm ja, daß sie darüber nicht sprechen werden. R. Hona, Sohn des R. Jehošua͑, erwiderte: Was einem nicht obliegt, spricht man hin, ohne es sich zu merken.

5R. Naḥman sagte: Der Einspruch in absentia ist gültig. Raba wandte gegen R. Naḥman ein: R. Jehuda sagte: Sie haben nur deshalb drei Jahre festgesetzt, damit man, wenn er sich in Spanien befindet, und jemand [sein Grundstück] ein Jahr in Besitz hält, ein Jahr zu ihm hingehen und es ihm mitteilen und er ein Jahr zurückkehren könne. Wozu braucht er zurückzukehren, wenn man sagen wollte, der Einspruch in absentia sei gültig, mag er doch dableiben und da Einspruch einlegen!? – Er lehrt uns einen guten Rat, daß er nämlich komme und ihm das Grundstück samt den Früchten abnehme. –

6Wenn Raba einen Einwand gegen R. Nahman erhebt, so ist ja zu entnehmen, er sei nicht der Ansicht, der Einspruch in absentia sei gültig, und [dem widersprechend] sagte ja Raba, der Einspruch in absentia sei gültig!? – Nachdem er dies von R. Naḥman hörte, schloß er sich dieser Ansicht an.

7Einst traf R. Jose b. R. Ḥanina die Schüler R. Joḥanans und fragte sie, ob R. Joḥanan gesagt habe, vor wieviel [Zeugen] der Einspruch einzulegen sei. R. Ḥija b. Abba sagte im Namen R. Joḥanans, der Einspruch sei vor zweien einzulegen. R. Abahu sagte im Namen R. Joḥanans, der Einspruch sei vor dreien einzulegen.

8Es wäre anzunehmen, daß sie über die Lehre des Rabba b. R. Hona streiten, denn Rabba b. R. Hona sagte: Was vor dreien gesagt wird,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.