Bava Batra — Blatt 3a
1um vor dir geschützt zu sein.
2Eine andere Lesart: Sie glaubten, unter Abteilung sei eine Teilung zu verstehen, wie es heißt: und ein Teil der Gemeinde war, und da sie, wenn sie es wünschen, eine Wand auch gegen ihren Willen bauen müssen, so gilt die Schädigung durch das Hineinsehen als Schädigung. –
3Vielleicht ist unter Abteilung eine Wand zu verstehen, wie gelehrt wird: Wenn die Abteilung eines Weinberges durchbrochen wurde, so fordere er ihn zur Herstellung auf; wurde sie wiederum durchbrochen, so fordere er ihn wiederum zur Herstellung auf; hat er sich losgesagt und sie nicht hergestellt, so hat er es verboten gemacht und ist ersatzpflichtig.
4Also nur, wenn beide es wollten, wenn aber nicht beide es wollten, so verpflichtet man ihn dazu nicht; somit gilt die Schädigung durch das Hineinsehen nicht als Schädigung!? –
5Wieso heißt es demnach: so bauen sie die Wand, es sollte ja heißen: so bauen sie sie!? – Wieso heißt es, wenn darunter eine Teilung zu verstehen ist: eine Abteilung machen wollen, es sollte ja heißen: teilen wollen!? – Wie die Leute zu sprechen pflegen: komm, wir wollen eine Teilung machen. –
6Wieso lehrt er es, wenn die Schädigung durch das Hineinsehen als Schädigung gilt, von dem Falle, wenn beide es wollen, dies gilt ja auch von dem Falle, wenn nicht beide es wollen!? R. Asi erwiderte im Namen R. Joḥanans: Unsere Mišna spricht von dem Falle, wenn dabei das Gesetz von der Teilung keine Geltung hat, dies nur dann, wenn beide es wollen. –
7Er lehrt uns also, daß, wenn beide es wollen, sie teilen müssen, und dies haben wir ja bereits gelernt: dies nur dann, wenn nicht beide es wollen, wenn aber beide es wollen, so teilen sie, auch wenn er kleiner ist!? – Hieraus wäre zu entnehmen, daß, wenn er kleiner ist, auch ein Gitter ausreiche, daher lehrt er uns, daß es eine richtige Wand sein müsse. –
8Sollte er doch nur dies und nicht jenes lehren!? – Nötig ist der Schlußsatz: heilige Schriften aber dürfen sie, auch wenn beide es wollen, nicht teilen. –
9Was ist denn dabei, daß beide es wollen, er kann ja zurücktreten!? R. Asi erwiderte im Namen R. Joḥanans: Wenn er es ihm zugeeignet hat.
10Weshalb lehrt er es von dem Falle, wenn dabei das Gesetz von der Teilung keine Geltung hat, wenn beide es wollen, sollte er es doch von dem Falle lehren, wenn dabei das Gesetz von der Teilung Geltung hat, auch wenn nicht beide es wollen!? – Hätte er es von dem Falle gelehrt, wenn dabei das Gesetz von der Teilung Geltung hat, auch wenn nicht beide es wollen, so [könnte man glauben,] wenn dabei das Gesetz von der Teilung keine Geltung hat, sei dies nicht nötig, auch wenn beide es wollen. –
11Wieso kannst du dies sagen, im Schlußsatze lehrt er ja: dies nur dann, wenn nicht beide es wollen, wenn aber beide es wollen, so teilen sie. Doch wohl durch eine Wand!? – Nein, nur durch ein Gitter. –
12Sollte er doch nur dies lehren und nicht jenes!? – Der Schlußsatz ist nötig: heilige Schriften aber dürfen sie, auch wenn beide es wollen, nicht teilen. –
13Du hast unsere Mišna auf den Fall bezogen, wenn dabei das Gesetz von der Teilung keine Geltung hat, und wenn dabei das Gesetz von der Teilung keine Geltung hat, ist ja nichts dabei, daß beide es wollten, sie können ja zurücktreten!? R. Asi erwiderte im Namen R. Joḥanans: Wenn er es ihm zugeeignet hat. –
14Was ist denn dabei, daß er es ihm zugeeignet hat, dies ist ja nur eine Zueignung durch Worte!? – Wenn sie durch Zueignung auch die Richtungen festgesetzt haben. R. Aši erklärte: Wenn der eine auf seinem Teile umhergegangen ist und ihn in Besitz genommen hat, und der andere auf seinem Teile umhergegangen ist und ihn in Besitz genommen hat.
15WIE ES IM ORTE ZU BAUEN ÜBLICH IST &C. Gevil sind unbehauene Steine; gazith sind behauene Steine, wie es heißt:alles aus kostbaren Steinen, nach Maßen gehauen [gazith]. Kephisin sind halbe Ziegel; lebenin sind [ganze] Ziegel.
16Rabba, der Sohn Rabas, sprach zu R. Aši: Woher, daß unter gevil unbehauene Steine zu verstehen sind, und die überragende Handbreite auf die hervorstehenden Ecken zu rechnen ist, vielleicht sind darunter halbe Quadern zu verstehen, und die überragende Handbreite entfällt auf die Zwischenfuge,
17wie wir auch erklärt haben, unter kephisin seien halbe Ziegel und unter lebenin seien [ganze] Ziegel zu verstehen, und die überragende Handbreite entfällt auf die Zwischenfuge!?
18Dieser erwiderte: Woher wissen wir, auch nach deiner Auffassung, daß unter kephisin halbe Ziegel zu verstehen sind? Du mußt also sagen, dies sei eine Überlieferung, ebenso ist es auch eine Überlieferung, daß unter gevil unbehauene Steine zu verstehen sind.
19Manche lesen: R. Aḥa, Sohn des R. Ivja, sprach zu R. Aši: Woher, daß unter kephisin halbe Ziegel zu verstehen sind, und die überragende Handbreite auf die Zwischenfuge entfällt, vielleicht sind unter kephisin unbehauene Steine zu verstehen, und die überragende Handbreite entfällt auf die hervorstehenden Ecken, wie wir auch erklärt haben, unter gevil seien unbehauene Steine und unter gazith seien behauene Steine zu verstehen, und die überragende Handbreite entfällt auf die hervorstehenden Ecken!?
20Dieser erwiderte: Woher wissen wir, auch nach deiner Auffassung, daß unter gevil unbehauene Steine zu verstehen sind? Du mußt also erklären, es sei eine Überlieferung, ebenso ist auch dies eine Überlieferung.
21Abajje sagte: Hieraus ist zu entnehmen, daß die Zwischenfuge eine Handbreite hat. Dies gilt nur von Ton, wenn aber Kies dabei ist, so ist mehr erforderlich. –
22Demnach kann eine vier Ellen hohe Quader[wand] nur dann stehen, wenn sie fünf [Handbreiten] stark ist, sonst aber nicht; aber die eine Elle starke Zwischenwand war ja dreißig Ellen hoch und nur sechs Handbreiten stark, und sie stand dennoch!? – Da sie eine Handbreite stärker war, so stand sie. –
23Weshalb war im zweiten Tempel die eine Elle starke Zwischenwand nicht vorhanden? – Sie konnte nur bei dreißig Ellen stehen. –
24Woher, daß dieser höher war? – Es heißt:größer wird die Herrlichkeit dieses anderen Hauses sein als die des ersteren. Rabh und Šemuél, manche sagen, R. Joḥanan und R. Elea͑zar [streiten hierüber]; einer erklärt, an Umfang, und einer erklärt,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.