Bava Batra — Blatt 40a

1und er braucht sie nicht aufzufordern, es niederzuschreiben. Die Erklärung muß vor zweien erfolgen, und er braucht sie nicht aufzufordern, es niederzuschreiben.

2Ein Geständnis muß vor zweien erfolgen, und er muß sie auffordern, es niederzuschreiben. Eine Zueignung muß vor zweien erfolgen, und er braucht sie nicht aufzufordern, es niederzuschreiben. Die Beglaubigung einer Urkunde muß vor dreien erfolgen.

3Raba sagte: Wollte ich etwas dagegen einwenden, so würde ich folgendes einwenden: als was gilt die Zueignung: gilt sie als gerichtlicher Akt, so sollten doch drei erforderlich sein, und gilt sie nicht als gerichtlicher Akt, wieso braucht er sie nicht aufzufordern, es niederzuschreiben!?

4Nachdem er diesen Einwand erhoben hatte, erklärte er es. Tatsächlich gilt sie nicht als gerichtlicher Akt, nur braucht er sie deshalb nicht aufzufordern, es niederzuschreiben, weil jede Zueignung zum Niederschreiben bestimmt ist.

5Rabba und R. Joseph sagten beide, man schreibe eine Erklärung nur wegen eines solchen, der dem Gerichte nicht gehorcht. Abajje und Raba sagten beide, selbst über mich und dich. Die Nehardee͑nser sagten: Eine Erklärung,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.