Bava Batra — Blatt 40b
1in der nicht geschrieben steht: uns ist der auf diesen [ausgeübte] Zwang bekannt, gilt nicht als Erklärung. –
2Welche Erklärung: wollte man sagen, inbetreff eines Scheidebriefes oder einer Schenkung, so ist dies ja nur eine Kundgebung, und wenn inbetreff eines Kaufes, so sagte ja Raba, daß man keine Erklärung inbetreff eines Kaufes schreibe!? –
3Tatsächlich inbetreff eines Kaufes, denn Raba pflichtet bei im Falle eines Zwanges, wie bei folgendem Ereignisse mit einem Obstgarten. Einst verpfändete jemand seinem Nächsten einen Obstgarten auf drei Jahre, und nachdem dieser ihn die drei Jahre der Ersitzung genießbraucht hatte, sprach er zu jenem: Wenn du ihn mir verkaufst, so ist es recht, wenn aber nicht, so verstecke ich den Verpfändungsschein und sage, ich habe ihn gekauft. In einem solchen Falle schreibe man eine Erklärung.
4R. Jehuda sagte: Mit einer verborgenen Schenkungsurkunde kann man nichts einfordern. – Was heißt eine verborgene Schenkungsurkunde? R. Joseph erwiderte: Wenn er zu den Zeugen gesagt hat: geht, versteckt euch und schreibt sie ihm. Manche lesen: R. Joseph erwiderte: Wenn er zu ihnen nicht gesagt hat: geht auf den Markt oder den Freiplatz und schreibt sie ihm. – Welchen Unterschied gibt es zwischen ihnen? – Einen Unterschied gibt es zwischen ihnen in dem Falle, wenn er nichts gesagt hat.
5Raba sagte: Sie gilt aber als Erklärung für eine andere. R. Papa sagte: Raba lehrte dies nicht ausdrücklich, vielmehr ist dies durch einen Schluß gefolgert worden.
6Einst ging jemand sich eine Frau antrauen, und sie sprach zu ihm: Verschreibst du mir dein ganzes Vermögen, so will ich dir angehören, wenn aber nicht, so will ich dir nicht angehören. Hierauf ging er und verschrieb ihr sein ganzes Vermögen. Da kam sein alter Sohn und sprach zu ihm: Was soll aus mir werden!? Daraufhin sprach er zu den Zeugen: Geht, versteckt euch in E͑ber Jamina und verschreibt es ihm. Als sie hierauf zu Raba kamen, sprach er: Weder der eine noch die andere hat es geeignet.
7Wer dies sah, glaubte, weil die eine [Urkunde] als Erklärung für die andere galt. Dies war es aber nicht. In diesem Falle war es ersichtlich, daß er es ihr nur aus Zwang verschrieben hatte, in anderen Fällen aber kann es sein Wille sein, daß dieser es eigne und jener es nicht eigne.
8Sie fragten:
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.