Bava Batra — Blatt 43a
1Weshalb denn, sie sind ja bei ihrer Zeugenaussage befangen!? –
2Hier handelt es sich um den Fall, wenn er ihm geschrieben hat: ich habe kein Recht und keinen Anspruch auf dieses Feld. – Was ist denn dabei, daß er ihm dies geschrieben hat, es wird ja gelehrt, wer zu seinem Nächsten gesagt hat: ich habe kein Recht und keinen Anspruch auf dieses Feld, ich habe damit nichts zu tun, ich habe meine Hände davon genommen, habe nichts gesagt!? –
3Hier handelt es sich um den Fall, wenn er es ihm aus der Hand zugeeignet hat. – Was ist denn dabei, daß er es ihm aus der Hand zugeeignet hat, er stellt es ja seinem Gläubiger zur Verfügung!?
4Rabin b. Šemuél sagte nämlich im Namen Šemuéls, wer seinem Nächsten ein Feld ohne Haftung verkauft hat, könne für ihn über dieses kein Zeugnis ablegen, weil er es seinem Gläubiger zur Verfügung stellt. –
5Hier handelt es sich um den Fall, wenn er Haftung übernommen hat. – Welche Haftung, wollte man sagen, allgemeine Haftung, so ist dies ihm ja um so lieber!? – Vielmehr, Haftung für Fälle, die durch ihn eintreten. –
6Ist es denn gültig, wenn er sich davon lossagt, es wird ja gelehrt: Wenn den Leuten einer Stadt eine Torarolle gestohlen worden ist, so dürfen die Richter dieser Stadt nicht richten und die Einwohner derselben nicht Zeugen sein. Wenn dem nun so wäre, so sollten doch zwei sich davon lossagen und richten!? –
7Anders verhält es sich bei einer Torarolle, die nur zum Zuhören bestimmt ist. –
8Komm und höre: Wenn jemand verfügt hat, daß man für ihn eine Mine für die Leute seiner Stadt gebe, so dürfen die Richter dieser Stadt nicht richten und die Einwohner derselben nicht Zeugen sein. Weshalb denn, sollten doch zwei sich davon lossagen und richten!? –
9Hier wird ebenfalls von einer Torarolle gesprochen. –
10Komm und höre: Wenn jemand verfügt hat, daß man für ihn den Armen der Stadt eine Mine gebe, so dürfen die Richter dieser Stadt nicht richten und die Einwohner derselben nicht Zeugen sein. – Glaubst du etwa, daß die Armen erhalten und die Richter abgelehnt werden!? – Lies vielmehr: die Richter von den Armen dieser Stadt dürfen nicht richten und die Armen derselben dürfen nicht Zeugen sein. – Weshalb denn, sollten doch zwei sich davon lossagen und richten!? –
11Hier wird ebenfalls von einer Torarolle gesprochen, und er spricht deshalb von Armen, weil bezüglich einer Torarolle jeder als Armer gilt.
12Wenn du aber willst, sage ich: tatsächlich wie gelehrt wird, von wirklichen Armen, und zwar von Armen, deren Unterhalt ihnen obliegt. – In welchem Falle: ist es festgesetzt, so sollten doch zwei entrichten, was ihnen auferlegt ist, und richten!? –
13Hier handelt es sich um den Fall, wenn es nicht festgesetzt ist. Wenn du aber willst, sage ich: tatsächlich, wenn es festgesetzt ist, dennoch ist es ihnen lieb, daß mehr [Geld] vorhanden ist.
14«Und sie gelten für einander als Lohnhüter.»
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.