Bava Batra — Blatt 49a

1seien sie nicht glaubhaft, sie haben eine Erklärung unterschrieben, seien sie nicht glaubhaft!? –

2Dies nur, wenn es mündlich erfolgt ist, denn die mündliche Erklärung kann die Urkunde nickt aufheben, bei einer Urkunde aber kann diese Urkunde jene Urkunde aufheben.

3Der Text. R. Hona sagte: Wenn die Zeugen sagen, sie haben einen Vertrauensschuldschein unterschrieben, so sind sie nicht glaubhaft, sie haben eine Erklärung unterschrieben, so sind sie nicht glaubhaft.

4Mar b. R. Aši aber sagt, wenn [sie sagen], sie haben einen Vertrauensschuldschein unterschrieben, seien sie nicht glaubhaft, wenn aber: sie haben eine Erklärung unterschrieben, seien sie glaubhaft, denn diese darf geschrieben werden, jene aber darf nicht geschrieben werden.

5DER MANN HAT KEIN ERSITZUNGSRECHT AN DEN GÜTERN SEINER FRAU &C. Selbstverständlich; da ihm die Früchte gehören, so hat er ja die Früchte genießbraucht!? –

6In dem Falle, wenn er ihr geschrieben hat: ich habe kein Recht und keinen Anspruch auf deine Güter. –

7Was ist denn dabei, daß er es ihr geschrieben hat, es wird ja gelehrt, wer zu seinem Nächsten gesagt hat: ich habe kein Recht und keinen Anspruch auf dieses Feld, ich habe damit nichts zu tun, ich habe meine Hände davon genommen, habe nichts gesagt!?

8In der Schule R. Jannajs erklärten sie: Wenn er ihr es noch als Verlobte geschrieben hat. Dies nach R. Kahana, denn R. Kahana sagte,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.