Bava Batra — Blatt 49b

1man könne über eine aus anderer Stelle kommende Erbschaft vereinbaren, sie nicht zu erben. Ferner auch nach Raba, denn Raba sagte: Wenn jemand sagt, er verzichte auf die von den Weisen für ihn getroffene Vorsorge, wie beispielsweise in diesem Falle, so höre man auf ihn. –

2Was heißt: wie in diesem Falle? – Dies bezieht sich auf die Lehre R. Honas im Namen Rabhs. R. Hona sagte nämlich im Namen Rabhs, eine Frau könne zu ihrem Ehemanne sagen, sie wolle weder Unterhalt noch arbeiten. –

3Ist aber ein Beweis vorhanden, so hat er es wohl; aber sie kann ja sagen, sie habe nur ihrem Ehemanne einen Gefallen erwiesen!?

4Haben wir ja auch gelernt: Wenn er es vom Ehemanne und nachher von der Frau gekauft hat, so ist sein Kauf ungültig. Sie kann demnach sagen, sie habe nur ihrem Ehemanne einen Gefallen erwiesen, ebenso sollte sie auch hierbei sagen können, sie habe nur ihrem Ehemanne einen Gefallen erwiesen!? –

5Hierzu wird ja gelehrt: Rabba b. R. Hona sagte, dies gelte nur von folgenden drei Feldern: das er ihr für ihre Morgengabe verschrieben hat,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.