Bava Batra — Blatt 50a

1das er ihr für ihre Morgengabe bestimmt hat, und das sie als ihr Eigentum eingeschätzt mitgebracht hat. –

2Was schließt dies aus; wollte man sagen, dies schließe andere Güter aus, so könnte ja um so mehr eine Feindschaft hervorgerufen werden, denn er könnte zu ihr sagen: du hast deine Augen auf die Scheidung oder [meinen] Tod gerichtet!?

3Vielmehr, dies schließt Nießbrauchgüter aus. – Amemar sagte ja aber, wenn der Ehemann oder die Frau Nießbrauchgüter verkauft hat, sei dies ungültig!? –

4Die Lehre Amemars bezieht sich auf den Fall, wenn er verkauft hat und gestorben ist, daß sie dann kommen kann und es abnehmen, oder wenn sie verkauft hat und gestorben ist, daß er dann kommen kann und es abnehmen, und zwar auf Grund der Anordnung der Rabbanan. Dies nach R. Jose b. Ḥanina, denn R. Jose b. Hanina sagte: In Uša ordneten sie an, daß, wenn eine Frau Nießbrauchgüter verkauft hat und gestorben ist, der Ehemann sie den Käufern abnehmen könne.

5Wenn sie aber beide zusammen an einen Fremden verkauft haben, oder wenn sie an ihn verkauft hat, so ist der Verkauf gültig.

6Wenn du aber willst, sage ich: Amemar ist der Ansicht R. Elea͑zars,

7denn es wird gelehrt: Wenn jemand einem seinen Sklaven verkauft und mit ihm vereinbart, daß er noch dreißig Tage in seinen Diensten verbleibe,

8so hat, wie R. Meír sagt, beim ersten [Eigentümer] das Gesetz von einem oder zwei Tagen Geltung, weil er in seinem Besitze ist, und beim zweiten hat das Gesetz von einem oder zwei Tagen keine Geltung, weil er nicht in seinem Besitze ist;

9er ist der Ansicht, der Besitz der Früchte gleiche dem Besitze des Kapitals.

10R. Jehuda sagt, beim zweiten habe das Gesetz von einem oder zwei Tagen Geltung, weil er sein Eigentum ist, und beim ersten habe das Gesetz von einem oder zwei Tagen keine Geltung, weil er nicht sein Eigentum ist; er ist der Ansicht, der Besitz der Früchte gleiche nicht dem Besitze des Kapitals.

11R. Jose sagt,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.