Bava Batra — Blatt 4b

1Er übertünche eine Elle von außen. – Soll er es doch von innen tun!? – Der andere könnte es von außen tun, und sagen: sie gehört mir und ihm. – Demnach kann ja der andere auch jetzt es abkratzen und sagen: sie gehört mir und ihm!? – Das Abgekratzte ist zu merken.

2Bei einer Wand aus Zweigen biege er, wie R. Naḥman sagte, die Enden nach außen. – Soll er sie doch nach innen biegen!? – Der andere könnte ebenfalls solche von außen machen und sagen: sie gehört mir und ihm. – Demnach kann er sie ja auch jetzt entfernen und sagen: sie gehört mir und ihm!? – Er überstreiche sie mit Lehm. – Der andere kann es ja abkratzen!? – Das Abgekratzte ist kenntlich.

3Abajje sagt, bei einer aus Zweigen gibt es kein anderes Mittel als einen Schein.

4ERRICHTETEN SIE SIE MIT DER ÜBEREINSTIMMUNG BEIDER. Raba aus Parziqa sprach zu R. Aši: Sollte es weder der eine noch der andere machen!? Dieser erwiderte: In dem Falle, wenn einer zuvorgekommen ist und seines gemacht hat; wenn der andere keines machen würde, könnte dieser sagen, sie gehöre ihm. –

5Der Autor lehrt also nur ein Mittel gegen Betrüger!? Dieser erwiderte: Lehrt er etwa im Anfangsatze nicht ein Mittel gegen Betrüger!?

6Jener entgegnete: Erklärlich ist der Anfangsatz, denn in diesem lehrt er das Gesetz, und wegen des Gesetzes lehrt er auch das Mittel, aber lehrt er etwa auch im Schlußsatze ein Gesetz, dessentwegen er das Mittel lehrt!? Rabina erklärte: Dieser spricht von einer Zweigenwand, und zwar schließt dies die Ansicht Abajjes aus; dieser sagt, bei einer Zweigenwand gebe es kein anderes Mittel als einen Schein, so lehrt er uns, daß ein Kennzeichen ausreiche.

7WENN JEMAND SEINEM NÄCHSTEN VON DREI SEITEN ANGRENZTUND EINEN ZAUN AN DER EINEN, AN DER ZWEITEN UND AN DER DRITTEN SEITE ERRICHTET, SO VERPFLICHTET MAN DIESENNICHT. R. JOSE SAGT, WENN ER SICH AUFMACHT UND AUCH AN DER VIERTEN SEITE EINEN ZAUN ERRICHTET, SO WIRD IHM ALLESAUFERLEGT.

8GEMARA.

9Es wurde gelehrt: R. Hona sagt, je nach der Umzäunung; Ḥija b. Rabh sagt, nur nach dem billigen Rohrwerte. –

10Wir haben gelernt. Wenn jemand seinem Nächsten von drei Seiten angrenzt und einen Zaun an der einen, an der zweiten und an der dritten Seite errichtet, so verpflichtet man diesen nicht. Demnach verpflichtet man ihn, wenn jener auch an der vierten [Seite einen Zaun] errichtet; dagegen heißt es im Schlußsatze: R. Jose sagt, wenn er sich aufmacht und auch an der vierten Seite einen Zaun errichtet, so wird ihm alles auferlegt.

11Allerdings besteht nach R. Hona, welcher sagt, je nach der Umzäunung, zwischen dem ersten Autor und R. Jose folgender Unterschied: der erste Autor ist der Ansicht, nur nach dem billigen Rohrwerte, nicht aber je nach der Umzäunung, während R. Jose der Ansicht ist, je nach der Umzäunung;

12welchen Unterschied aber gibt es nach Ḥija b. Rabh, welcher sagt, nur nach billigem Rohrwerte, zwischen dem ersten Autor und R. Jose; was zahlt er ihm, wenn er ihm nicht einmal nach billigem Rohrwerte zahlt!? –

13Wenn du aber willst, sage ich: ein Unterschied besteht zwischen ihnen hinsichtlich des Bewachungslohnes; der erste Autor ist der Ansicht, er habe ihm nur den Bewachungslohn zu ersetzen, nicht aber [den Zaun] nach dem billigen Rohrwerte, und R. Jose ist der Ansicht, [den Zaun] nach dem billigen Rohrwerte.

14Ein Unterschied besteht zwischen ihnen hinsichtlich der ersten, zweiten und dritten [Seite]; der erste Autor ist der Ansicht, er trage nur zur vierten Wand bei, nicht aber zur ersten, zweiten und dritten, und R. Jose ist der Ansicht, er müsse auch zur ersten, zweiten und dritten beitragen.

15Wenn du willst, sage ich: ein Unterschied besteht zwischen ihnen hinsichtlich des Umgebenden und Umgebenen; der erste Autor ist der Ansicht, nur wenn es der Umgebene tut, werde ihm alles auferlegt, wenn aber der Umgebende, so trage er nur zur vierten bei,

16und R. Jose ist der Ansicht, es werde ihm alles auferlegt, einerlei ob der Umgebene oder der Umgebende [die vierte Wand] errichtet.

17Wenn du willst, sage ich: ein Unterschied besteht zwischen ihnen hinsichtlich des Umgebenden und Umgebenen; der erste Autor ist der Ansicht, er habe beizutragen, auch wenn der Umgebende die vierte Wand errichtet, und R. Jose ist der Ansicht, nur wenn der Umgebene die vierte Wand errichtet, habe er beizutragen, denn er bekundet, daß dies ihm erwünscht ist, wenn aber der Umgebende sie errichtet, braucht er nichts beizutragen.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.