Bava Batra — Blatt 52a
1Hat man etwas von einem Kinde genommen, so mache man ihm etwas Liebes; [ist es gestorben, so gebe man es seinen Erben].
2Wenn diese bei ihrem Tode gesagt haben, es gehöre jenem, so handle man nach ihrer Erklärung; sonst aber mache man eine Erklärung zu ihrer Erklärung.
3Als die Frau des Rabba b. Bar Ḥana im Sterben lag, sagte sie: diese Ohrringe gehören Martha und den Söhnen seiner Tochter. Als er darauf vor Rabh kam, sprach er zu ihm: Wenn sie dir glaubhaft ist, so handle nach ihrer Erklärung, wenn aber nicht, so mache eine Erklärung zu ihrer Erklärung.
4Manche sagen, er habe zu ihm wie folgt gesagt: Wenn jene dir als reich bekannt sind, so handle nach ihrer Erklärung, wenn aber nicht, so mache eine Erklärung zu ihrer Erklärung.
5«Hat man etwas von einem Kinde genommen, so mache man ihm etwas Liebes.» Was ist unter Liebes zu verstehen? R. Ḥisda erklärte: Eine Torarolle. Raba b. Hona erklärte: Eine Dattelpalme, von der es die Datteln nießbraucht.
6NOCH EIN VATER AN DEN GÜTERN SEINES SOHNES, NOCH EIN SOHN AN DEN GÜTERN SEINES VATERS. R. Joseph sagte, selbst wenn sie sich getrennt haben; Raba aber sagte, nicht wenn sie sich getrennt haben.
7R. Jehuda sagte: R. Papi traf eine Entscheidung, daß dies nicht von dem Falle gelte, wenn sie sich getrennt haben, nach Raba. R. Naḥman b. Jiçḥaq sagte: Mir erzählte R. Ḥija aus Hormez-Ardašir, ihm habe R. Aḥa b. Ja͑qob im Namen des R. Naḥman h. Ja͑qob gesagt, dies gelte nicht von dem Falle, wenn sie sich getrennt haben. Die Halakha ist: dies gilt nicht von dem Falle, wenn sie sich getrennt haben. Ebenso wird auch gelehrt: Wenn ein Sohn sich getrennt hat oder eine Frau geschieden worden ist, so gleichen sie jedem anderen Menschen.
8Es wurde gelehrt: Wenn einer von den Brüdern die Geschäfte des Hauses führt, und Kaufbriefe oder Scheine auf seinen Namen im Umlauf sind, von welchen er behauptet, sie seien sein Eigentum, das ihm vom Vater seiner Mutter zugefallen ist, so muß er, wie Rabh sagt, den Beweis erbringen; Šemuél aber sagt, die Brüder müssen den Beweis erbringen. Šemuél sagte: Abba pflichtet mir jedoch bei, daß, wenn er gestorben ist, die Brüder den Beweis erbringen müssen.
9R. Papa wandte ein: Treten wir denn für die Waisen ein mit einer Einwendung, die ihr Vater selber nicht gemacht hätte!? So ließ auch Raba von Waisen eine Kleiderschere und ein Agadabuch ohne Beweis wegnehmen, weil es Dinge sind, die man zu verleihen und zu vermieten pflegt.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.