Bava Batra — Blatt 53b

1wenn um dieses und das andere zu eignen, nur dieses und nicht das andere geeignet, und wenn um das andere zu eignen, auch dieses nicht geeignet.

2R. Zera fragte: Wie ist es, wenn er Besitz genommen hat von einem, um dieses, den Rain und das andere zu eignen: sagen wir, der Rain gehöre zu beiden Grundstücken, somit hat er sie erworben, oder aber sind sie von einander getrennt? – Dies bleibt unentschieden.

3R. Elea͑zar fragte: Wie ist es, wenn er den Rain in Besitz genommen hat, um beide zu eignen: sagen wir, der Rain sei der Halfter des Grundstückes, somit hat er sie geeignet, oder aber sind sie von einander getrennt? – Dies bleibt unentschieden.

4R. Naḥman sagte im Namen des Rabba b. Abuha: Wenn von zwei Häusern eines hinter dem anderen liegt und jemand vom vorderen Besitz genommen hat, um es zu eignen, so hat er es geeignet, wenn um dieses und das hintere zu eignen, so hat er das vordere geeignet und das hintere nicht geeignet, und wenn um das hintere zu eignen, so hat er auch das vordere nicht geeignet.

5Hat er vom hinteren Besitz genommen, um es zu eignen, so hat er es geeignet, wenn um dieses und das vordere zu eignen, so hat er beide geeignet, und wenn um das vordere zu eignen, so hat er auch das hintere nicht geeignet.

6R. Naḥman sagte im Namen Rabbas: Wenn jemand auf dem Grundstücke eines Proselyten große Paläste gebaut und ein anderer gekommen ist und da Türen eingesetzt hat, so hat dieser sie geeignet, denn der erste hat nur Ziegel umgelegt.

7R. Dimi b. Joseph sagte im Namen R. Elea͑zars: Wer auf dem Grundstücke eines Proselyten [fertige] Paläste vorfindet und in diesen nur einen Kalkstrich oder eine Täfelung anbringt, hat sie geeignet. – Wieviel? R. Joseph erwiderte: Eine Elle. R. Ḥisda sagte: Gegenüber der Tür.

8R. A͑mram sagte: Folgendes sagte uns R. Šešeth und erleuchtete uns die Augen in einer Barajtha: Wer auf dem Grundstücke eines Proselyten Polster ausbreitet, hat es geeignet. – Welches Bewenden hat es mit dem Erleuchten der Augen in einer Barajtha? – Es wird gelehrt: Durch Besitznahme auf folgende Weise: wenn er ihm den Schuh anzieht, den Schuh löst, ihm die Sachen nach dem Badehause trägt, ihn auszieht, wäscht, schmiert, frottiert, anzieht und anschuht, oder wenn er ihn hochhebt, so hat er ihn geeignet. R. Šimo͑n sagte: Die Besitznahme ist nicht wirksamer als das Hochheben, denn durch das Hochheben eignet man immer. –

9Wie meint er es? – Er meint es wie folgt: hebt er den Herrn hoch, so hat er ihn geeignet, hebt der Herr ihn hoch, so hat er ihn nicht geeignet; hierzu sagte R. Šimo͑n; die Besitznahme sei nicht wirksamer als das Hochheben, denn durch das Hochheben eigne man immer.

10R. Jirmeja Biraá sagte im Namen R. Jehudas: Wenn jemand

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.