Bava Batra — Blatt 5b
1damit er mich nicht belästige. –
2Wir haben gelernt: [Von jedem] wird angenommen, daß er beigetragen hat, bis der andere den Beweis erbringt, daß er nicht beigetragen hat.
3In welchem Falle: wollte man sagen, wenn er sagt, er habe zur Frist bezahlt, so ist ja selbstverständlich anzunehmen, daß er beigetragen habe, doch wohl, wenn er sagt, er habe innerhalb der Frist bezahlt; demnach pflegt man auch innerhalb der Frist zu bezahlen!? – Anders ist es hierbei, wo bei jeder Mauerschicht die Frist eintritt. –
4Komm und höre: Es wird angenommen, daß er nicht beigetragen hat, bis er den Beweis erbringt, daß er beigetragen hat.
5In welchem Falle: wollte man sagen, wenn er sagt, er habe zur Frist bezahlt, weshalb sollte dies nicht [wahr] sein; doch wohl, wenn er sagt, er habe innerhalb der Frist bezahlt; demnach pflegt man nicht innerhalb der Frist zu bezahlen!? – Anders ist es hierbei, denn er denkt: wer sagt, daß die Rabbanan mich dazu verpflichten werden.
6R. Papa und R. Hona, Sohn des R. Jehošua͑, entschieden nach Abajje und Raba; Mar, Sohn des R. Aši, entschied nach Reš Laqiš. Die Halakha ist wie Reš Laqiš, selbst wenn es sich um Waisen handelt. Obgleich der Meister gesagt hat, wer Zahlung vom Vermögen der Waisen haben will, könne sie nur gegen Eid erhalten, so gilt es dagegen als feststehend, daß niemand seine Schuld innerhalb der Frist bezahle.
7Sie fragten: Wie ist es, wenn er ihn nach Ablauf der Frist mahnt, und dieser ihm erwidert, er habe ihm innerhalb der Frist bezahlt: sagen wir trotz der Präsumtion, er habe keinen Grund zu lügen,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.