Bava Batra — Blatt 62a
1Und wenn jemand von Gütern gesprochen hat, so sind auch Häuser und Sklaven einbegriffen.
2Wenn er ihm [an der einen Seite] eine lange Grenze und [an der anderen Seite] eine kurze Grenze bezeichnet hat, so hat er, wie Rabh sagte, nur entsprechend der kürzeren geeignet.
3R. Kahana und R. Asi sprachen zu Rabh: Sollte er doch schräg eignen!? Da schwieg Rabh.
4Rabh pflichtet jedoch bei, daß, wenn es an der einen Seite an [Grundstücke von] Reúben und Šimo͑n und an der anderen Seite an solche von Levi und Jehuda grenzt, er es schräg meinte, denn er sollte ihm geschrieben haben: von der Grenze Reúbens bis zur gegenüberliegenden Grenze Levis und von der Grenze Šimo͑ns bis zur gegenüberliegenden Grenze Jehudas, und hat es ihm nicht geschrieben.
5Wenn Reúben in der Ost- und der Westseite angrenzt und Šimo͑n in der Nord- und der Südseite angrenzt, so muß er ihm schreiben: bis zu beiden Seiten Reúbens und bis zu beiden Seiten Šimo͑ns.
6Sie fragten: Wie ist es, wenn er ihm nur die Ecken angegeben hat? Wie ist es, wenn er sie ihm in der Form eines Gamma bezeichnet hat!?
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.