Bava Batra — Blatt 62b

1Wie ist es, wenn er sie ihm überspringend bezeichnet hat? – Dies bleibt unentschieden.

2Wenn er ihm die Grenze an der einen Seite, an der zweiten Seite und an der dritten Seite bezeichnet und an der vierten Seite nicht bezeichnet hat, so hat er, wie Rabh sagt, alles mit Ausnahme der vierten Seite geeignet, und wie Šemuél sagt, auch die vierte Seite. R. Asi aber sagt, er habe nur ein Beet um das ganze [Feld] geeignet.

3Er ist der Ansicht Rabhs, daß er einen Teil zurückbehalten habe, und da er die eine Grenzseite zurückbehalten hat, so hat er auch alles übrige zurückbehalten.

4Raba sagte: Die Halakha ist, er habe alles geeignet mit Ausnahme der vierten Seite. Dies nur in dem Falle, wenn diese nicht eingeschlossen ist, wenn sie aber eingeschlossen ist, so hat er sie geeignet.

5Und auch wenn sie eingeschlossen ist, gilt dies nur von dem Falle, wenn auf dieser keine Reihe Palmen vorhanden ist und sie keine neun Kab groß ist, wenn aber auf dieser eine Reihe Palmen vorhanden ist oder sie neun Kab groß ist, so hat er sie nicht geeignet.

6Manche lesen: Raba sagte: Die Halakha ist, er habe alles geeignet, auch die vierte Seite. Dies jedoch nur dann, wenn sie eingeschlossen ist, nicht aber, wenn sie nicht eingeschlossen ist.

7Und auch wenn sie nicht eingeschlossen ist, nur dann, wenn auf dieser eine Reihe Palmen vorhanden ist oder wenn sie neun Kab groß ist, wenn aber auf dieser keine Reihe Palmen vorhanden ist und sie keine neun Kab groß ist, so hat er sie geeignet.

8Aus den beiden Lesarten Rabas ist zu entnehmen, daß man vom Felde selber nichts zurückbehalte. Ferner ist zu entnehmen, daß, wenn sie eingeschlossen ist und auf dieser keine Reihe Palmen vorhanden und sie keine neun Kab groß ist, er sie geeignet habe, wenn sie aber nicht eingeschlossen ist und auf dieser eine Reihe Palmen vorhanden oder sie neun Kab groß ist, er sie nicht geeignet habe.

9Wenn sie eingeschlossen ist und auf dieser [eine Reihe Palmen] vorhanden ist, oder sie nicht eingeschlossen ist und auf dieser keine vorhanden ist, so ist, wie gelehrt wurde, nach der einen Seite, und wie gelehrt wurde, nach der anderen Seite zu entscheiden; also nach Ermessen der Richter.

10Rabba sagte: ‘Die Hälfte, die ich am Grundstücke habe’, so ist die Hälfte zu verstehen, wenn aber: ‘die Hälfte vom Grundstücke, das ich habe’, so ist ein Viertel zu verstehen. Abajje sprach zu ihm: Welchen Unterschied gibt es zwischen der einen Fassung und der anderen? Da schwieg er.

11Abajje sagte: Ich glaubte, daß er, da er geschwiegen hat, dies anerkannt habe, dem ist aber nicht so, denn ich sah Urkunden, die beim Meister ausgestellt waren, in denen geschrieben war: die Hälfte, die ich am Grundstücke habe, und es war die Hälfte, und [in welchen geschrieben war:] die Hälfte vom Grundstücke, das ich habe, und es war ein Viertel.

12Raba sagte (ferner): ‘Die eine Seite des Grundstückes, die abzuteilen ist’, so ist die Hälfte zu verstehen; wenn aber: ‘die eine Seite des Grundstückes, die abzutrennen ist’, so sind neun Kab zu verstehen.

13Abajje sprach zu ihm: Welchen Unterschied gibt es zwischen der einen Fassung und der anderen? Da schwieg er. Er glaubte hieraus zu entnehmen, daß in beiden Fällen die Hälfte zu verstehen sei,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.