Bava Batra — Blatt 63b

1In welcher Hinsicht? R. Zebid erwiderte: Will er da Vorsprünge anbauen, so darf er dies. R. Papa erwiderte: Will er auf diesem einen Söller bauen, so darf er dies. –

2Erklärlich sind [die Worte] ‘dies besagt’ nach R. Zebid, welchen Sinn aber haben [die Worte] ‘dies besagt’ nach R. Papa? – Ein Einwand.

3R. Dimi aus Nehardea͑ sagte: Wer seinem Nächsten ein Haus verkauft, muß, obgleich er ihm schreibt: Tiefe und Höhe, noch schreiben: eigne vom Abgrunde des Erdbodens bis zur Höhe des Himmels. Auch Tiefe und Höhe eignet er nicht, wenn dies nicht angegeben wird, somit dient die Spezifizierung Tiefe und Höhe, um Tiefe und Höhe zu eignen, und die Spezifizierung vom Abgrunde des Erdbodens bis zur Höhe des Himmels, um auch Brunnen, Zisternen und Höhlen zu eignen.

4Ihm wäre eine Stütze zu erbringen: Nicht den Brunnen und nicht die Zisterne, obgleich er ihm geschrieben hat: Tiefe und Höhe. Wenn man sagen wollte, er eigne Tiefe und Höhe, auch wenn dies nicht angegeben ist, so sollte er doch durch die Spezifizierung Tiefe und Höhe auch Brunnen, Gruben und Höhlen eignen. – Wenn er es ihm nicht geschrieben hat. –

5Es heißt ja aber: obgleich er ihm geschrieben hat!? – Er meint es wie folgt: hinsichtlich der Aneignung von Tiefe und Höhe ist es, auch wenn er es ihm nicht geschrieben hat, ebenso als hätte er es ihm geschrieben; Brunnen, Zisternen und Höhlen eignet er aber nur dann, wenn er ihm geschrieben hat: Tiefe und Höhe. –

6Komm und höre: Auch nicht das Dach, wenn es ein zehn Handbreiten hohes Geländer hat.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.