Bava Batra — Blatt 71a

1entgegengesetzt gelernt.

2FERNERNICHT DEN BRUNNEN, NICHT DIE KELTER, NICHT DEN TAUBENSCHLAG, EINERLEI OB SIE VERFALLEN SIND ODER BENUTZT WERDEN. ER MUSS SICH ABER EINEN WEG ERKAUFEN – SO R. A͑QIBA; DIE WEISEN SAGEN, ER BRAUCHE ES NICHT.

3JEDOCH PFLICHTET R. A͑QIBA BEI, DASS, WENN ER ZU IHM GESAGT HAT: MIT AUSNAHME VON DIESEN, ER SICH KEINEN WEG ZU ERKAUFEN BRAUCHE. HAT JEMAND DIESE (AN EINEN ANDEREN) VERKAUFT, SO BRAUCHT ER SICH, WIE R. A͑QIBA SAGT, KEINEN WEG ZU ERKAUFEN; DIE WEISEN SAGEN, ER MÜSSE SICH EINEN WEG ERKAUFEN.

4DIESGILT NUR VOM VERKAUFE, WER ABER ETWAS VERSCHENKT, VERSCHENKT DIES ALLES. WENN BRÜDER TEILEN, SO HAT, WER EIN FELD ERLANGT, AUCH DIES ALLES ERLANGT. WER DIE GÜTER EINES PROSELYTENIN BESITZ NIMMT, HAT, WENN ER EIN FELD IN BESITZ NIMMT, DIES ALLES MITGEEIGNET.

5WER EIN FELD GEWEIHT HAT, HAT DIES ALLES MITGEWEIHT; R. ŠIMO͑N SAGT, WER EIN FELD GEWEIHT HAT, HABE NUR DEN GEPFROPFTEN JOHANNISBROTBAUM UND DEN SYKOMORENSTAMMMITGEWEIHT.

6GEMARA. Welchen Unterschied gibt es zwischen Verkauf und Schenkung? Jehuda b. Neqosa erklärte vor Rabbi: Der eine hat es ausdrücklich gesagt und der andere hat es nicht ausdrücklich gesagt. –

7Wieso hat es der eine ausdrücklich gesagt und der andere nicht, beide haben es ja nicht ausdrücklich gesagt!? – Vielmehr, der eine sollte es ausdrücklich gesagt haben, und der andere braucht es nicht ausdrücklich gesagt zu haben.

8Einst sagte jemand, daß man jenem sein Haus gebe, das hundert Fässer faßt, und es stellte sich heraus, daß es hundertundzwanzig faßte. Hierauf entschied Mar Zuṭra: Er hat ihm nur hundert gesagt und nicht hundertundzwanzig.

9Da sprach R. Aši zu ihm: wir haben ja gelernt, dies gelte nur vom Verkaufe, wer aber etwas verschenkt, verschenkt dies alles. Wer etwas verschenkt, tut es also mit gönnendem Auge, ebenso hat es auch jener mit gönnendem Auge verschenkt.

10WER EIN FELD GEWEIHT HAT &C. MITGEWEIHT. R. Hona sagte: Obgleich die Rabbanan gesagt haben, wer zwei Bäume im Gebiete seines Nächsten gekauft hat, habe keinen Boden mitgekauft, so hat, wer den Boden verkauft und zwei Bäume zurückbehalten hat, dennoch Boden zurückbehalten. Und selbst nach R. A͑qiba, welcher sagt, wer etwas verkauft, tue es mit gönnendem Auge, gilt dies nur von Brunnen und Zisterne, die den Boden nicht abmagern, bei Bäumen aber, die den Boden abmagern,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.