Bava Batra — Blatt 72a

1Wieso kann R. Šimo͑n die Ansicht R. A͑qibas vertreten, es wird ja gelehrt: Wer zehn Bäume in der Verteilung von zehn auf einer Séafläche geweiht hat, hat das ganze Grundstück samt den zwischen diesen befindlichen Bäumen geweiht; daher muß er, wenn er sie auslöst, die Saatfläche von einem Ḥomer Gerste für fünfzig Silberšeqel auslösen.

2Sind es weniger oder mehr, oder wenn er sie nacheinander geweiht hat, so sind weder das Grundstück noch die dazwischen befindlichen Bäume mitgeweiht; daher braucht er, wenn er sie auslöst, nur die Bäume nach ihrem Werte auszulösen. Und noch mehr, selbst wenn er zuerst die Bäume und nachher das Grundstück geweiht hat, muß er, wenn er sie auslöst, die Bäume für ihren richtigen Wert und das Grundstück besonders, die Saatfläche von einem Ḥomer Gerste für fünfzig Silberšeqel, auslösen.

3Wer [ist der Autor dieser Lehre]: wenn R. A͑qiba, so sagt er ja, wer etwas verkauft, tue dies mit gönnendem Auge, und um so mehr, wer etwas weiht; wenn die Rabbanan, so sagen sie ja, nur, wer etwas verkauft, tue dies mit mißgönnendem Auge, nicht aber, wer etwas weiht; doch wohl R. Šimo͑n.

4Wessen Ansicht vertritt nun R. Šimo͑n: wenn die des R. A͑qiba, so sagt er ja, wer etwas verkauft, tue dies mit gönnendem Auge, und um so mehr gilt dies von der Weihung; doch wohl die der Rabbanan, und R. Šimo͑n ist der Ansicht, wie der Verkaufende es mit mißgönnendem Auge tut, ebenso tue es auch der Weihende, und er behielt das Grundstück zurück!? –

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.