Bava Batra — Blatt 77a
1Amemar sagte: Die Halakha ist, Schriftstücke werden durch die Übergabe geeignet, nach Rabbi. R. Aši sprach zu Amemar: Ist dies eine Überlieferung oder ist dies nur einleuchtend? Dieser erwiderte: Es ist eine Überlieferung. R. Aši sagte: Dies ist auch einleuchtend, denn Schriftstücke sind nur Worte, und Worte können nicht durch Worte geeignet werden. –
2Etwa nicht, Rabba b. Jiçḥaq sagte ja im Namen Rabhs: Es gibt zweierlei Urkunden; [sagte er:] erwerbet dieses Feld für jenen und schreibt ihm den Schein, so kann er hinsichtlich des Scheines zurücktreten, nicht aber hinsichtlich des Feldes; wenn aber:
3mit der Bedingung, daß ihr ihm den Schein schreibt, so kann er zurücktreten sowohl hinsichtlich des Scheines als auch hinsichtlich des Feldes.
4R. Ḥija b. Abin aber sagte im Namen R. Ḥonas, es gebe dreierlei Urkunden; zwei, von denen wir gesprochen haben, und eine in dem Falle, wenn der Verkäufer die Urkunde im voraus geschrieben hat,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.