Bava Batra — Blatt 78a

1Wolltest du erwidern, die Rabbanan seien nicht der Ansicht, daß der Kauf aufgehoben werde, so haben wir ja gelernt: R. Jehuda sagt, wenn jemand eine Torarolle, ein Vieh oder eine Perle verkauft, gebe es hierbei keine Übervorteilung. Jene erwiderten ihm: Sie sagten es nur von diesen. –

2Unter ‘der Kaufpreis beweise nichts’ ist eben zu verstehen, der Kauf sei aufgehoben. Wenn du aber willst, sage ich: nur in dem Falle, wo ein Irrtum möglich ist, sagen die Rabbanan, daß eine Übervorteilung vorliege oder der Kauf aufgehoben sei, nicht aber, wenn ein Irrtum nicht möglich ist, und er es ihm wahrscheinlich als Geschenk gegeben hat.

3WER EINEN ESEL VERKAUFT HAT, HAT DAS SCHIRRZEUG NICHT MITVERKAUFT; NAḤUM DER MEDER SAGT, ER HABE AUCH DAS SCHIRRZEUG MITVERKAUFT. R. JEHUDA SAGT, ZUWEILEN SEI ES MIT VERKAUFTUND ZUWEILEN SEI ES NICHT MITVERKAUFT, UND ZWAR: WENN DER ESEL VOR IHM STAND UND SEIN SCHIRRZEUG ANHATTE, UND ER ZU IHM SAGTE: VERKAUFE MIR DIESEN DEINEN ESEL, SO IST DAS SCHIRRZEUG MITVERKAUFT, WENN ABER: IST DAS DEIN ESEL? SO IST DAS SCHIRRZEUG NICHT MIT VERKAUFT.

4GEMARA. U͑la sagte: Sie streiten nur über Sack, Satteltasche und Kumani; der erste Autor ist der Ansicht, ein Esel sei allgemein zum Reiten bestimmt, und Naḥum der Meder ist der Ansicht, ein Esel sei allgemein zum Lasttragen bestimmt; Sattel, Decke, Gurt und Brustriemen sind aber nach aller Ansicht mitverkauft.

5Man wandte ein: [Sagte jemand:] ich verkaufe dir einen Esel samt dem Schirrzeug, so hat er Sattel, Decke, Gurt und Brustriemen mitverkauft, nicht aber hat er Sack, Satteltasche und Kumani mitverkauft; sagte er aber zu ihm: ihn und alles, was sich auf ihm befindet, so hat er dies alles mitverkauft. Also nur wenn er zu ihm ‘den Esel samt dem Schirrzeug’ gesagt hat, hat er Sattel und Decke mitgeeignet, nicht aber, wenn er es zu ihm nicht gesagt hat!? –

6Auch wenn er zu ihm nicht ‘den Esel samt dem Schirrzeug’ gesagt hat, hat er Sattel und Decke geeignet, nur lehrt er uns folgendes: selbst wenn er zu ihm ‘den Esel samt dem Schirrzeug’ gesagt hat, hat er Sack, Satteltasche und Kumani nicht mitgeeignet. –

7Was ist Kumani? R. Papi b. Šemuél erwiderte: Ein Frauensitz.

8Sie fragten: Streiten sie nur über den Fall, wenn sie sich auf ihm befunden hatten, während in dem Falle, wenn sie sich auf ihm nicht befunden hatten, Naḥum der Meder ihnen beipflichtet, oder streiten sie über den Fall, wenn sie sich auf ihm nicht befunden hatten, während in dem Falle, wenn sie sich auf ihm befunden hatten, die Rabbanan Naḥum beipflichten? – Komm und höre: Hat er aber zu ihm gesagt: ihn und alles, was sich auf ihm befindet, so ist dies alles mitverkauft.

9Allerdings ist hier, wenn du sagst, sie streiten über den Fall, wenn sie sich auf ihm befunden hatten, die Ansicht der Rabbanan vertreten, wessen Ansicht aber ist hier vertreten, wenn du sagst, sie streiten über den Fall, wenn sie sich auf ihm nicht befunden hatten, während in dem Falle, wenn sie sich auf ihm befunden hatten, alle übereinstimmen, daß alles mitverkauft seil? –

10Tatsächlich streiten sie über den Fall, wenn sie sich auf ihm nicht befunden hatten, und zwar ist hier die Ansicht der Rabbanan vertreten, nur lese man wie folgt: wenn er aber zu ihm gesagt hat: ihn und alles, was auf ihn zu legen ist. –

11Komm und höre: R. Jehuda sagt, zuweilen sei es mitverkauft und zuweilen sei es nicht mitverkauft. R. Jehuda bezieht sich ja wahrscheinlich auf das, wovon der erste Autor spricht. –

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.