Bava Batra — Blatt 80b

1denn wir haben gelernt: Ein Bienenstock gleicht, wie R. Elie͑zer sagt, einem Grundstücke; man schreibe darüber einen Prosbul,

2er nimmt auf seinem Platze keine Unreinheit an, und wer daraus am Šabbath Honig nimmt, ist ein Sündopfer schuldig.

3Die Weisen sagen, man schreibe darüber keinen Prosbul, er gleiche nicht einem Grundstücke, er nehme auf seinem Platze Unreinheit an, und wer daraus am Šabbath Honig nimmt, sei frei.

4R. Elea͑zar sagte: Folgendes ist der Grund R. Elie͑zers. Es heißt:und er tauchte es in eine Honigwabe [jaár]; welche Gemeinschaft besteht zwischen dem Honig und einem Walde [jaa͑r]? Dies lehrt dich, daß man, wie man ein Sündopfer schuldig ist, wenn man am Šabbath etwas in einem Walde pflückt, ebenso ein Sündopfer schuldig sei, wenn man am Šabbath Honig ausnimmt.

5Man wandte ein: Der Honig, der aus dem Bienenstöcke fließt, ist weder eine Speise noch ein Getränk. Erklärlich ist dies nach Abajje,

6gegen Raba aber ist dies ja ein Einwand!? R. Zebid erwiderte: Wenn er in ein schmutziges Gefäß fließt. R. Aḥa b. Ja͑qob erwiderte: Wenn er auf Streusel fließt.

7Man wandte ein: Der Honig im Bienenstocke ist weder eine Speise noch ein Getränk; hat man ihn zur Speise bestimmt, so ist er als Speise verunreinigungsfähig, hat man ihn zum Getränke bestimmt, so ist er als Getränk verunreinigungsfähig. Erklärlich ist dies nach Abajje,

8gegen Raba aber ist dies ja ein Einwand!? –

9Raba kann dir erwidern: korrigiere es wie folgt: hat man ihn zur Speise bestimmt, so ist er als Speise nicht verunreinigungsfähig, und wenn zum Getränke, so ist er als Getränk nicht verunreinigungsfähig. Übereinstimmend mit R. Kahana wird auch gelehrt: Der Honig im Bienenstöcke ist als Speise verunreinigungsfähig, auch wenn man darüber nichts bestimmt hat.

10WENN OLIVENBÄUME ZUM FÄLLEN, SO LASSE ER ZWEI REISER ZURÜCK. Die Rabbanan lehrten: Wer von seinem Nächsten einen Baum zum Fällen gekauft hat, lasse eine Handbreite über dem Erdboden zurück und fälle ihn; von einer jungfräulichen Sykomore lasse man drei Handbreiten; von einem Sykomorenstamme lasse man zwei Handbreiten; Röhricht und Weinstöcke vom Knoten ab; Dattelpalmen und Zedern darf man ausgraben und entwurzeln, weil sie ihren Stamm nicht wechseln. –

11Sind denn bei einer jungfräulichen Sykomore drei Handbreiten erforderlich, ich will auf einen Widerspruch hinweisen: Man fälle im Siebentjahre keine jungfräuliche Sykomore, weil dies eine [Feld]arbeit ist.

12R. Jehuda sagt, auf gewöhnliche Weise sei es verboten, vielmehr lasse man zehn Handbreiten zurück oder schneide sie dicht an der Erde ab. Also nur dicht an der Erde ist es schädlich, sonst aber ist es dienlich!?

13Abajje erwiderte: Drei Handbreiten ist es dienlich, dicht an der Erde ist es entschieden schädlich, und auf andere Weise ist es weder schädlich noch dienlich. Im Siebentjahre ist eine Handlung erlaubt, die entschieden schädlich ist, und bei Kauf und Verkauf ist eine Handlung erlaubt, die entschieden dienlich ist. –

14«Dattelpalmen und Zedern darf man ausgraben und entwurzeln, weil sie ihren Stamm nicht wechseln.» Wechselt denn die Zeder nicht ihren Stamm, R. Ḥija b. Luljani trug ja vor: Es heißt:der Fromme sproßt wie die Palme, er wächst wie die Zeder auf dem Lebanon. Wenn es schon Palme heißt, wozu Zeder, und wenn es schon Zeder heißt, wozu Palme?

15Hieße es nur Zeder und nicht Palme, so könnte man sagen, wie die Zeder keine Früchte hervorbringt, ebenso bringe auch der Fromme keine Früchte hervor; daher heißt es Palme.

16Und hieße es nur Palme und nicht Zeder, so könnte man sagen, wie die Palme ihren Stamm nicht wechselt, ebenso wechsle auch der Fromme seinen Stamm nicht; daher heißt es auch Zeder!? –

17Vielmehr, hier handelt es sich um andere Arten von Zedern. Dies nach Rabba b. R. Hona, denn Rabba b. R. Hona sagte im Namen der Schule Rabhs: Es gibt zehn Arten von Zedern, denn es heißt:ich will die Wüste besetzen mit Zedern, Akazien, Myrten und Ölbäumen &c. (Zeder heißt Arza; Akazie, Turnitha; Myrte, Asa; Ölbaum, Balsam; Zypresse, Brotha; Ulme, Saga; Buchsbaum, Surbina.) – Es sind ja aber nur sieben!? –

18Als R. Dimi kam, sagte er, man habe zu diesen noch hinzugefügt die Eiche, die Terebinthe und die Koralle. (Eiche, Buṭani; Terebinthe, Baluṭi; Koralle, Kesitha.)

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.