Bava Batra — Blatt 81a
1Manche sagen: Den Lorbeer, die Platane und die Koralle. (Lorbeer, A͑ri; Platane, Dulbi; Koralle, Kesitha.)
2WER ZWEI BÄUME IM FELDE EINES ANDEREN GEKAUFT HAT, HAT DEN BODEN NICHT MITGEKAUFT; R. MEÍR SAGT, ER HABE AUCH DEN BODEN MITGEKAUFT. SIND SIEAUSGEWACHSEN, SO DARF JENERSIE NICHT STUTZEN. WAS VOM STAMME HERVORWÄCHST, GEHÖRT IHM, UND WAS VON DEN WURZELN HERVORWÄCHST, GEHÖRT DEM EIGENTÜMER DES GRUNDSTÜCKES; STERBEN SIE AB, SO ERHÄLT ER NICHTS VOM BODEN.
3WER DREI GEKAUFT HAT, HAT AUCH DEN BODEN MITGEKAUFT; SIND SIE AUSGEWACHSEN, SO DARFJENER SIE BESTUTZEN. WAS VOM STAMME HERVORWÄCHST, UND WAS VON DEN WURZELN HERVORWÄCHST, GEHÖRT IHM; STERBEN SIE AB, SO GEHÖRT DER BODEN IHM.
4GEMARA. Dort haben wir gelernt: Wer zwei Bäume auf [dem Felde] seines Nächsten gekauft hat, bringe die [Erstlinge] dar und lese [den Abschnitt] nicht; R. Meír sagt, er bringe sie dar und lese ihn auch.
5R. Jehuda sagte im Namen Šemuéls: R. Meír verpflichtet dazu auch in dem Falle, wenn jemand Früchte auf der Straße gekauft hat. Dies ist aus dieser überflüssigen Lehre zu entnehmen. Merke, er lehrt ja bereits, daß er den Boden mitgeeignet habe, somit ist es ja selbstverständlich, daß er darbringen und lesen müsse;
6vielmehr ist hieraus zu entnehmen, daß er dazu auch in dem Falle verpflichtet, wenn jemand Früchte auf der Straße gekauft hat. –
7Es heißt ja aber:die du von deinem Lande einbringst!? – Dies schließt das Ausland aus. –
8Es heißt ja aber:dein Boden!? – Dies schließt den Boden eines Nichtjuden aus. – Es heißt ja aber:das du mir gegeben hast!? – Du hast mir Geld gegeben, wofür ich sie gekauft habe.
9Rabba wandte ein: Wer einen Baum auf [dem Felde] seines Nächsten gekauft hat, bringe sie dar und lese ihn nicht, weil er den Boden nicht mitgeeignet hat – so R. Meír!? – Eine Widerlegung.
10R. Šimo͑n b. Eljaqim fragte R. Elea͑zar:
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.