Bava Batra — Blatt 82a

1nur wenn das Nehmen und das Bringen durch dieselbe Person erfolgt, was hierbei nicht der Fall ist. R. Aḥa, Sohn des R. Ivja, sprach zu R. Aši: Merke, es sind ja nur Schriftverse, mag er sie doch lesen!?

2Dieser erwiderte: Weil es den Anschein einer Lüge hat. R. Mešaršeja, Sohn des R. Ḥija, erklärte: Er könnte sie dann [der Entrichtung] der Hebe und der Verzehntung entziehen.

3SIND SIE AUSGEWACHSEN, SO DARF JENER SIE NICHT STUTZEN &C. Was gehört zum Stamme und was gehört zu den Wurzeln?

4R. Joḥanan erwiderte: Was die Sonne sieht, gehört zum Stamme, und was die Sonne nicht sieht, gehört zu den Wurzeln. –

5Sollte doch berücksichtigt werden, vielleicht bringt die Erde einen Hügel hervor, sodann könnte er sagen: du hast mir drei verkauft, somit gehört mir auch der Boden!? Vielmehr, sagte R. Naḥman, muß er es abhauen. Ebenso sagte auch R. Joḥanan, er müsse es abhauen.

6R. Naḥman sagte: Es ist uns überliefert, daß er von einer Dattelpalme das, was vom Stamme hervorwächst, nicht erhalte. R. Zebid wollte erklären, der Eigentümer der Dattelpalme erhalte nicht das, was vom Stamme hervorwächst, denn da er zum Ausgraben und Entwurzeln bestimmt ist, sage er sich davon los; dagegen aber wandte

7R. Papa ein: Auch wenn jemand zwei Bäume kauft, sind diese ja zum Ausgraben und Entwurzeln bestimmt, dennoch lehrt er, was vom Stamme hervorwächst, gehöre ihm!? Vielmehr, erklärte R. Papa, der Eigentümer der Dattelpalme erhält nichts vom Stamme, weil bei dieser der Stamm nichts hervorbringt. –

8Gegen R. Zebid ist ja aber aus unserer Mišna einzuwenden!? – Wenn er sie auf fünf Jahre gekauft hat.

9WER DREI GEKAUFT HAT, HAT AUCH DEN BODEN MITGEKAUFT. Wieviel? R. Ḥija b. Abba erwiderte im Namen R. Joḥanans: Er hat mitgekauft [den Boden] unter diesen, zwischen diesen,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.