Bava Batra — Blatt 82b
1und im Umfang des Pflückenden samt seinem Korbe um diese. R. Elea͑zar wandte ein: Wenn er nicht einmal einen Weg zu diesen hat, denn es ist das Grundstück eines anderen, wieso sollte ihm der Umfang des Pflückenden samt seinem Korbe gehören!?
2R. Zera sagte: Aus den Worten unseres Meisters lernen wir, daß er nur bei drei [Bäumen] keinen Weg zu diesen hat, wohl aber bei zweien, denn er kann zu ihm sagen: auch diese stehen auf deinem Boden.
3R. Naḥman b. Jiçḥaq sprach zu Raba: Es wäre anzunehmen, daß R. Elea͑zar nichts von der Lehre seines Meisters Šemuél halte, denn Šemuél sagte, die Halakha sei nach R. A͑qiba zu entscheiden, welcher sagt, wer etwas verkauft, tue dies mit gönnendem Auge.
4Dieser erwiderte: Unsere Mišna ist nicht R. A͑qiba zu addizieren. –
5Woher dies? – Er lehrt, daß wenn sie ausgewachsen sind, jener sie stutzen dürfe; wieso darf jener sic stutzen, wenn man sagen wollte, hier sei die Ansicht R. A͑qibas vertreten, er sagt ja, wer etwas verkauft, tue dies mit gönnendem Auge.
6Jener entgegnete: R. A͑qiba sagt dies ja nur von Brunnen und Zisterne, die den Boden nicht abmagern, sagte er dies etwa auch von einem Baume!?
7Pflichtet R. A͑qiba etwa nicht bei, daß, wenn ein Baum in das Feld eines anderen hineinragt, dieser [die Zweige] in der Länge des Ochsenstachels über dem Pfluge wegschneiden dürfe! ?
8Übereinstimmend mit R. Ḥija b. Abba wird auch gelehrt: Er hat [den Boden] unter ihnen, zwischen ihnen und im Umfang des Pflückenden samt seinem Korbe um sie mitgekauft.
9Abajje fragte R. Joseph: Wer darf diesen Raum im Umfang des Pflückenden samt seinem Korbe besäen? Dieser erwiderte: Ihr habt es gelernt: der äußere besäe den Weg.
10Jener entgegnete: Es ist ja nicht gleich; da hat ja der Käufer keinen Schaden, hierbei aber kann er ja zu ihm sagen: meine Früchte werden schmutzig!?
11Dies gleicht eher dem Schlußsatz: und beide dürfen ihn nicht besäen.
12Übereinstimmend mit Abajje wird gelehrt: Er hat [den Boden] unter ihnen, zwischen ihnen und im Umfange des Pflückenden samt seinem Korbe um sie miterworben; und beide dürfen [diese Stelle] nicht besäen. –
13Wieviel müssen sie voneinander entfernt sein? R. Joseph sagte im Namen R. Jehudas im Namen Šemuéls, von vier bis acht Ellen; Raba sagte im Namen R. Naḥmans im Namen Šemuéls, von acht bis sechzehn Ellen. Abajje sprach zu R. Joseph: Streite nicht gegen R. Naḥman, denn es gibt eine Lehre übereinstimmend mit ihm.
14Wir haben nämlich gelernt: Wer seinen Weinberg in Zwischenräumen von je sechzehn Ellen bepflanzt, darf da Sämereien säen.
15R. Jehuda sagte: Einst bepflanzte jemand in Çalmon seinen Weinberg in Entfernungen von je sechzehn Ellen und neigte die Zweige von je zwei Reihen nach einem Zwischenraume und besäete den anderen, und im folgenden Jahre wandte er sie nach dem besäeten Zwischenraume und besäete jenen; und als die Sache vor die Weisen kam, erlaubten sie es.
16Dieser erwiderte: Ich weiß dies nicht, ich kenne nur einen Fall,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.