Bava Batra — Blatt 84b
1Wein und Essig sind eine Art; Rabbi sagt, zwei verschiedene Arten!? – Du kannst auch sagen, daß sie die Ansicht der Rabbanan vertritt, denn die Rabbanan streiten gegen Rabbi nur hinsichtlich des Zehnten und der Hebe. Dies nach R. Ilea͑,
2denn R. Ileá sagte: Woher, daß die Absonderung der Hebe vom Schlechten für das Gute gültig ist? Es heißt :¿Ar sollt seinethalben auf euch keine Sünde laden, wenn ihr das Beste davon abhebt;
3und wenn es nicht heilig wäre, könnte ja keine Sünde aufgeladen werden. Hieraus also, daß die Absonderung der Hebe vom Schlechten für das Gute gültig ist.
4Bei Kauf und Verkauf aber sind alle derselben Ansicht, denn mancher wünscht Wein und keinen Essig, und mancher wünscht Essig und keinen Wein.
5WENN JEMAND SEINEM NÄCHSTEN FRÜCHTE VERKAUFT, SO HAT SIE DIESER, SOBALD ER SIE AN SICH GEZOGEN HAT, GEEIGNET, OBGLEICH JENER SIE IHM NICHT ZUGEMESSENHAT; WENN JENER SIE IHM ZUGEMESSEN UND ER SIE NICHT AN SICH GEZOGEN HAT, SO HAT ER SIE NICHT GEEIGNET; IST ER ABER KLUG, SO MIETE ER DEN PLATZ.
6WER VON SEINEM NÄCHSTEN FLACHS KAUFT, EIGNET IHN ERST DANN, WENN ER IHN VON EINEM ORTE NACH EINEM ANDEREN GETRAGEN HAT; WENN DIESER NOCH AM BODEN HAFTET UND ER ETWAS DAVON PFLÜCKT, SO HAT ER IHN GEEIGNET.
7GEMARA. R. Asi sagte im Namen R. Joḥanans: Hat er sie ihm zugemessen und in eine Seitengasse gestellt, so hat dieser sie geeignet.
8R. Zera sprach zu R. Asi: Vielleicht hat der Meister es nur von dem Falle gehört, wenn er sie ihm in seinen Korb hineingemessen hat? Dieser entgegnete: Dieser Jünger glaubt, die Leute hätten keine Halakha gelernt. Braucht dies denn von dem Falle gelehrt zu werden, wenn er sie ihm in seinen Korb hineingemessen hat!? –
9Hat er dies anerkannt oder hat er es nicht anerkannt? – Komm und höre: R. Jannaj sagte im Namen Rabbis, Gemeinschafter eines Hofes können in diesem von einander eignen. Doch wohl in dem Falle, wenn auf die Erde. – Nein, wenn er sie in seinen Korb hineingemessen hat.
10Dies ist auch einleuchtend. R. Ja͑qob sagte im Namen R. Joḥanans, wenn er sie ihm zugemessen und in eine Seitengasse gestellt hat, eigne jener sie nicht, und da [beide Lehren] einander widersprechen, so handelt wahrscheinlich eine von dem Falle, wenn er sie ihm in, seinen Korb hineingemessen hat, und eine von den! Falle, wenn er sie ihm auf die Erde zugemessen hat. Schließe hieraus. –
11Komm und höre: Wenn jener sie ihm zugemessen und er sie nicht an sich gezogen hat, so hat er sie nicht geeignet. Doch wohl in einer Seitengasse!? – Nein, auf öffentlichem Gebiete. – Wie ist demnach der Anfangsatz zu erklären: so hat sie dieser, sobald er sie an sich gezogen hat, geeignet, obgleich jener sie ihm nicht zugemessen hat. Erfolgt denn auf öffentlichem Gebiete eine Aneignung durch das Ansichziehen,
12Abajje und Raba sagten ja beide, man eigne durch die Übergabe auf öffentlichem Gebiete und in einem beiden nicht gehörenden Hofe, durch das Ansichziehen in einer Seitengasse und in einem beiden gehörenden Hofe, und durch das Hochheben überall!? –
13Unter ‘gezogen’, das er lehrt, ist zu verstehen, wenn er sie vom öffentlichen Gebiete nach einer Seitengasse gezogen hat. – Wie ist demnach der Schlußsatz zu erklären: ist er aber klug, so miete er den Platz; von wem sollte er ihn denn mieten, wenn es ein öffentliches Gebiet ist!? – Er meint es wie folgt: befinden sie sich aber im Gebiete des Eigentümers, so miete er, wenn er klug ist, den Platz.
14Rabh und Šemuél sagen beide,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.